Der Kirchenrat beantragt der Synode folgendes Vorgehen zu den drei möglichen Partnerschaften für die Zukunft des Tagungshauses Rügel: Zunächst sollen mit allen drei vorgeschlagenen Partnern, Stiftung «Gärtnerhaus», Meisterschwanden, Stiftung «Satis», Seon, und Seehotel Hallwil die Details der Zusammenarbeit – darunter auch die finanziellen Aspekte wie Betriebskostenbeiträge – auszuhandeln und die jeweils nötigen baulichen Veränderungen von einem Architekten berechnen zu lassen.
Auf der Grundlage dieser Fakten will er den definitiven Entscheid für einen der drei Partner der Synode im Juni 2012 vorlegen. Für diese weiteren Abklärungen beantragt der Kirchenrat der Synode ein Kostendach von 80 000 Franken zulasten des Kontos «Rückstellungen Rügel».
Die drei möglichen Partner:
1. «Integrationszentrum Rügel» zusammen mit der Stiftung «Gärtnerhaus», Meisterschwanden, einem Integrationszentrum für Menschen mit psychischen, psychiatrischen und mehrfach diagnostischen Problemen, das das 1997 gegründet wurde. Bei diesem Modell wäre v. a. das Haupthaus betroffen, Jugendhaus und Leiterhaus blieben unverändert.
2. «Integrationszentrum Rügel» zusammen mit der Stiftung «Satis», Seon, Wie beim ersten Modell wäre das Ziel ein Integrationszentrum für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Der Betrieb des Tagungszentrums würde durch die Mitarbeitenden des Integrationszentrums erfüllt. Bei diesem Modell wären v. a. das Jugendhaus und das Leiterhaus betroffen, das Haupthaus könnte weiterhin als Tagungshaus verwendet werden.
3. «Tagungshaus Rügel» zusammen mit dem Seehotel Hallwil: Das Haupthaus würde im bisherigen Rahmen als Tagungszentrum für Gruppen geführt. Die Landeskirche könnte auch künftig Programme auf dem Rügel anbieten. Der Partner kann die Räume zusätzlich an externe Gruppen in eigener Verantwortung vermieten.
Voraussetzungen der Partnerschaft
Geteilte Verantwortung in einer Partnerschaft heisst, dass der Rügel zukünftig als Tagungshaus ausgerichtet auf einen Themenschwerpunkt in Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation betrieben wird, wobei der Rügel auch weiterhin für die Öffentlichkeit und kirchliche Aktivitäten im Sinne eines «Gast-Hauses» zugänglich ist. Aus Sicht des Kirchenrates müssen bei einer möglichen Partnerschaft folgende Bedingungen erfüllt sein: Der Rügel (Immobilien und Grundstück) bleibt im Besitz der Landeskirche. Die Werte der Landeskirche und die der Partnerorganisation sind kompatibel. Die Landeskirche ist Hauptpartner. Das Betriebskonzept muss landschafts- und verkehrsverträglich sein. Der Vertrag mit einem Partner ist zeitlich beschränkt, aber erneuerbar. Für den regulären Betrieb des Rügels wird ein Kostendach festgelegt. In den Beitrag der Landeskirche werden die Eigenleistungen der Landeskirchlichen Dienste eingerechnet.
Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, die rund 40 möglichen Partnerschaften nach sachlichen, d.h. nicht politischen Gesichtspunkten abzuklären, die Verhandlungen des Projektleiters zu begleiten und die Möglichkeiten dem Kirchenrat vorzulegen, welche den von der Synode vorgegebenen Rahmenbedingungen am ehesten entsprechen.
Aus den rund 40 denkbaren Partnern wurde bis im August 2010 auf einige wenige fokussiert. Erst im Februar 2011 lagen dann die Details zu Struktur, Ausrichtung und Finanzierung vor, die für einen Antrag an die Synode nötig waren.
Informationsdienst