Wenn wir zu dem reformatorischen Erbe stehen wollen, wie es unsere Kirchenordnung postuliert, dann dürfen wir daran erinnern, dass Heinrich Bullinger, der aus dem Aargau stammt, unsere reformierte Kirche ganz wesentlich geprägt hat. Zwingli ist durch seinen frühen Tod aus seiner Arbeit herausgerissen worden. Bullinger, sein Nachfolger, hat von 1531 bis 1575 als Leiter der Zürcher Kirche gewirkt. Sein Wirken hatte eine Ausstrahlung, die auf der einen Seite bis nach Frankreich, England und Schottland und auf der anderen Seite bis nach Ungarn, Siebenbürgen und Polen reichte. Sie hat aber auch die nordischen Länder und die Reiche im Süden Europas berührt. Das von ihm formulierte Zweite Helvetische Bekenntnis ist zum verbindenden Glaubensbekenntnis für die reformierten Kirchen in aller Welt geworden und im Osten Europas nennen sich die reformierten Kirchen heute noch Kirchen "helvetischen Bekenntnisses". Noch im Jahr 1967 hat sich in den USA eine "Vereinigte Presbyterianische Kirche" gebildet, die das Zweite Helvetische Bekenntnis zu ihrer Glaubensgrundlage genommen hat. Dieses Bekenntnis, das in den reformierten Kirchen unseres Landes weitgehend unbekannt geworden ist, könnte noch immer hilfreiche Impulse geben.
Als der Rat der Stadt Zürich Bullinger berief, wollte er die Pfarrer verpflichten, Gottes Wort christlich, tugendhaft und freundlich zu verkündigen, ohne sich mit weltlichen Dingen, die allein der Obrigkeit unterstehen, zu belasten. Bullinger erkannte die Gefahr, dass durch solche Bedingungen die Freiheit der reformierten Predigt eingeschränkt werden könnte. Nach Besprechung mit seinen Kollegen erklärte sich Bullinger bereit, sich nicht in die Regierungsgeschäfte einzumischen. Doch müsse die Regierung bereit sein, sich aus Gottes Wort ermahnen zu lassen. Darum dürfe es für die Auslegung der Schrift keine einschränkenden Vorschriften geben. Der Rat ging auf Bullingers Anliegen ein in der Hoffnung, dass die Pfarrer dem Frieden dienen wollten. Damit war der Weg offen für eine freie, ganz an der Bibel orientierten Verkündigung.
Es war für die reformierte Kirche ein ausgesprochener Glücksfall, dass ein Mann wie Heinrich Bullinger an leitender Stelle in Zürich tätig sein konnte. Für ihn war der Einsatz für Frieden und Ausgleich ein echtes inneres Anliegen. Schon in jungen Jahren war er gegen die Reisläuferei und den Kriegsdienst in fremden Ländern aufgetreten. Er sah auch in Zürich, welch grosses Leid und wie viel Not der Kappeler Krieg gebracht hatte. Er hätte gerne dazu beigetragen, die harten Fronten aufzuweichen, die die Eidgenossenschaft spalteten. Es sollte doch möglich sein, einander gegenseitig gelten zu lassen. Doch in der Eidgenossenschaft war damals eine Befriedung noch nicht möglich. Darum setzte er sich mit seiner ganzen Kraft für eine Verständigung zwischen den reformierten Kantonen ein. Er pflegte einen freundschaftlichen Kontakt mit Berchtold Haller in Bern, Guillaume Farel in Neuenburg und Johannes Calvin in Genf. Aus seiner Zusammenarbeit mit Calvin entstand eine Vereinbarung über das reformierte Abendmahlsverständnis, die sog. "Zürcher Uebereinkunft" ("Consensus Tigurinus") von 1549.