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2. Die Kirche im neuen Staat Aargau
1803 wurden nach dem Willen Napoleons der einst bernische Unteraargau mit den Freien Aemtern, der Grafschaft Baden und dem bis dahin österreichischen Fricktal zu einer staatlichen Gemeinschaft zusammengefügt. In diesen neuen Kantonsgrenzen lebten etwa 130'000 Menschen. Von ihnen bekannten sich 70'000 zum reformierten und 59'000 zum katholischen Glauben.

Etwa 1'000 Bewohner der Dörfer Endingen und Lengnau bekannten sich zum jüdischen Glauben.

Die erste, von Napoleon gelieferte Kantonsverfassung des Aargaus garantierte nur "die freie und uneingeschränkte Ausübung des katholischen und protestantischen Gottesdienstes". Alles weitere im Blick auf das kirchliche Leben war den Beschlüssen der Regierung überlassen. Die Meinung der massgebenden Politiker war, der Staat könne ebenso wenig ohne die Kirche als diese ohne den Staat bestehen, die Kirche erkenne im Staat ihr Oberhaupt, sie sei der staatlichen Verfassung unterworfen und habe im Gehorsam gegen die Staatsgesetze mit dem guten Beispiel voranzugehen; sie dürfe sich keine Neuerungen in Religions- und Unterrichtssachen ohne Zustimmung des Staates erlauben. Dem Staat stehe die Oberaufsicht über die Kirche und über ihre Lehre zu. Daneben habe der Staat der Kirche Schutz und ihren Dienern anständigen Unterhalt und Wohnung zu gewährleisten. Ein solches Staatskirchendenken stiess in der katholischen Kirche auf wenig Gegenliebe, während die damalige reformierte Kirche sich sehr wohl damit abfinden konnte. Denn auch im Kanton Bern hatte sich ein solches Verhältnis von Kirche und Staat entwickelt.

Der Staat Aargau versuchte zunächst den beiden Konfessionen gerecht zu werden, indem er vor allem den Grundsatz der Parität (Gleichberechtigung der Kirchen durch Stillegung der Gegensätze) zur Anwendung bringen wollte. Bewusst katholische oder bewusst reformierte Stellungnahmen waren nicht erwünscht. In diesem Sinne hat die Regierung die Einladung des reformierten Standes Zürich auch im Aargau das Reformationsjubiläum von 1819 zu feiern, abgelehnt. Die kirchlichen Verhältnisse im Kanton, welche gegenseitige Duldung und Eintracht verlangten, würden es der Regierung verunmöglichen, ein eigentliches Reformationsfest zu gestatten. Es wurde nur erlaubt, dass an dem vorgesehenen Tag auf allen Kanzeln über den gleichen biblischen Text gepredigt werden könne. Diese Gottesdienste durften aber nicht besonders feierlich gestaltet und auch nicht vorher öffentlich angekündigt werden. Dekan Friedrich Jakob Pfleger, Aarau, zog sich den Unmut der Regierung zu, als er im Namen seiner Kollegen gegen eine derartige "Parität" protestierte, die den Katholiken jedes Fest gestattet, den Reformierten aber nicht einmal erlaubt, ein Fest zu feiern, das nur alle hundert Jahre stattfindet. (Vgl. René Probst, Der aargauische Protestantismus in der Restaurationszeit, S. 56 ff.)

Bis 1960 besassen die Reformierten im Kanton Aargau eine Mehrheit in der Bevölkerung. Nach den Ergebnissen der Volkszählung von 1970 hat sich ein kleiner Vorsprung der Katholiken ergeben. Werfen wir noch einen kurzen Blick auf diese Entwicklung.

Jahr
Bevölkerung reformiert katholisch andere
1850 199'852 107'194 (53,6) 91'096 (45,6) 1'562 (0,8%)
1900 206'498
114'176 (55,2) 91'039 /44,1) 1'283 (0,60%)
1941 270'462 156'302 (57,8) 107'002 (39,6) 7'159 (2,6%)
1970 433'284
205'002 (47,3) 215'632 (49,8) 12'650 (2,9%)
1980 453'442 204'425 (45,1) 210'976 (46,5) 38'041 (8,4%)

Der starke Zuzug ausländischer Wohnbevölkerung hat auch die konfessionellen Verhältnisse im Kanton etwas verändert. Bei der Gruppe "andere" ist die jüdische Bevölkerung unter 0,1% gesunken, während andere Konfessionen wie orthodoxe und Muslime stärker in Erscheinung getreten sind. Dazu kommt die starke Zunahme der Konfessionslosen, die heute mindestens 5% beträgt. Zu den Zahlen von 1970 wäre zu bemerken: Bei den Reformierten betrug der Anteil der Ausländer etwa 9'600, bei den Katholiken dagegen 65'000 Personen.

(Vgl.: 150 Jahre Kanton Aargau im Lichte der Zahlen, S. 45 ff und: 100 Jahre römisch-katholische Landeskirche des Kantons Aargau, S. 32 und 122).