"Die Gemeinde und ihre Glieder sind durch die Liebe Christi aufgerufen, an der Lösung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen sowie an der Lösung der Probleme der Umwelt mitzuwirken. Sie treten besonders für die Schwachen und Benachteiligten, für Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit in allen Bereichen ein. Sie fördern das Gespräch zwischen gegensätzlichen Gruppen unserer Gesellschaft."
Ich glaube, in diesem Sinn bleibt uns heute noch einiges zu tun.
Für Bullinger war es ganz klar, dass wir in der Heiligen Schrift eine vollständige Darstellung dessen besitzen, "was immer zur rechten Belehrung über den heilsamen Glauben und ein Gott wohlgefälliges Leben gehört". So ist die Bibel Gottes Wort, das in der Predigt verkündigt und von den Menschen gehört werden kann. in diesem Sinne formuliert unsere Kirchenordnung vom heutigen Verständnis her: "Die Botschaft der Bibel hilft, das Leben besser zu verstehen und es verantwortlicher zu gestalten. Darum gehören Unterricht und Bildungsarbeit zu den wesentlichen Aufgaben der Gemeinde" (§ 30). Und dieser Auftrag bezieht sich nicht nur auf die heranwachsende Jugend. Darum soll "alle Arbeit gefördert werden, die den Erwachsenen eine Vertiefung ihres Glaubens ermöglicht und sie zu kritischer Meinungsbildung und verantwortlichem Handeln im persönlichen Leben, in Kirche und Gesellschaft befähigt" (§ 36).
Bei all diesen Bemühungen sollten wir aber nicht vergessen, dass der Gottesdienst das zentrale Anliegen der Gemeinde bleiben muss. Bullinger sagt dazu: "Obwohl es allen erlaubt ist die heiligen Schriften zu Hause für sich zu lesen und einander gegenseitig durch Belehrung im wahren Glauben zu erbauen, sind die Gottesdienste nötig, um dem Volk das Wort Gottes ordnungsgemäss zu verkündigen, um öffentlich Bitte und Gebet zu tun, die Sakramente zu feiern und für die Armen einzutreten."
Es ist in unserer Kirche in den letzten Jahren auch viel und oft aufwendig gebaut worden. So ist Raum geschaffen worden für ein vielseitiges kirchliches Leben. Bullinger aber erinnert uns auch daran, "dass Gott nicht wohne in Tempeln von Händen gemacht" und dass "der wahre Schmuck der Kirche nicht in Elfenbein, Gold und Edelsteinen, sondern in der Einfachheit, Frömmigkeit und den Tugenden derer bestehe, die im Gotteshaus weilen". Darum ist es sicher sinnvoll, dass in der Illustration des landeskirchlichen Jahresberichtes neue Wege beschritten worden sind. Früher waren es fast ausschliesslich kirchliche Neubauten, die gezeigt wurden. Jetzt finden wir Bilder von Menschen, die für die Kirche im Einsatz stehen.
Dass Gottesdienst und praktischer Alltag zusammenwirken sollen, zeigen auch verschiedene Institutionen, die im Rahmen unserer reformierten Kirche entstanden sind. Als Beispiele erwähne ich vier dieser Werke:
- Das Reformierte Kinderheim in Brugg. Seine Anfänge gehen ebenfalls auf das Jahr 1866 zurück. Damals hat Frau Rosa Urech-Vögtlin ein Kinderspital eröffnet und mit grossem Einsatz geleitet, aus dem dann später das Urech'sche Kinderspital und Reformierte Kinderheim geworden ist. Die Nichte der Stifterin des Kinderspitals war Maria Heim-Vögtlin, die erste Frau, die in der Schweiz Aerztin geworden ist.
- Die beiden Häuser "Heimgarten" in Aarau und in Brugg sind eine direkte Gründung der Synode. In diesen Häusern werden Frauen aufgenommen, die Probleme haben und deshalb auf eine besondere Zuwendung und Betreuung angewiesen sind.
- Das Männerheim "Satis" in Seon ist das Werk des Fürsorgers Willi Wüthrich und seiner Frau. Sie haben die Not und die Einsamkeit vieler Männer am Rand unserer Gesellschaft erkannt und haben für sie ein Heim auf- und ausgebaut. Dieses Werk ist stark gewachsen und wird heute als Stiftung von unsere Landeskirche mitgetragen.
- Der Anstoss zur Gründung des Kinderheims Schürmatt ist aus der Kirchgemeinde Frick gekommen. Dieses Heim für geistig und körperlich gebrechliche Kinder und Erwachsene ist durch einen Beschluss der Synode geschaffen worden, wobei alle Kirchgemeinden verpflichtet wurden, an die Baukosten etwas beizutragen. Es ist aber auch ein schönes Beispiel für eine konstruktive Zusammenarbeit der Kirche mit der staatlichen Invalidenversicherung und den entsprechenden Amtsstellen des Kantons Aargau.
Unsere Kirche versucht ihren Dienst heute in der rechten ökumenischen Offenheit zu tun, ohne deshalb ihre eigentliche Grundlage zu verleugnen. So steht im § 1 der Kirchenordnung auch noch:
"Die Landeskirche ist bestrebt, ihren Auftrag in ökumenischer Gesinnung auszuführen. Sie ist bereit zum Gespräch und zur Zusammenarbeit mit allen christlichen Kirchen. Sie ist mit ihnen unterwegs auf dem Weg zur Einheit des Volkes Gottes. Sie tritt für die Glaubens- und Gewissensfreiheit ein und sucht die Verständigung und die Zusammenarbeit aller Menschen."