Nachdem die reformierte Kirche vom Staat in eine weitgehende Selbständigkeit entlassen worden war, konnte sie ihr Selbstverständnis deutlicher formulieren. Sie war nicht mehr zu einer möglichst farblosen Toleranz verpflichtet, sondern konnte sich auf ihr reformatorisches Erbe besinnen. In der Kirchenorganisation von 1894 war noch sehr zurückhaltend formuliert worden (§ 1):
"Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Aargau besteht in der Gesamtheit der reformierten Kirchgemeinden desselben. Sie betrachtet sich als ein Glied der evangelisch-reformierten Kirche des schweizerischen Vaterlandes und der sich gegenseitig als konfessionsverwandt anerkennenden evangelisch-protestantischen Landeskirchen."
Die hier erwähnte "evangelisch-reformierte Kirche des schweizerischen Vaterlandes" gibt es zwar bis heute noch nicht. Die reformierten Kirchen sind kantonale Organisationen und zwar schon seit der Reformationszeit. Sie waren meist durch persönliche Kontakte ihrer führenden Leute miteinander verbunden. Während 300 Jahren gab es neben der Eidgenössischen Tagsatzung eine Evangelische Tagsatzung, an der sich die Abgeordneten der reformierten Kantone mit Fragen von gemeinsamem Interesse befassten, vor allem mit den Problemen der Flüchtlingshilfe und der Unterstützung der um ihres Glaubens willen verfolgten Protestanten in anderen Ländern.
Aus dieser evangelischen Tagsatzung wurde im Jahr 1858 - 10 Jahre nach der schweren Krise der Sonderbundszeit - eine Schweizerische Kirchenkonferenz. Die Verantwortlichen der Kantonalkirchen haben hier ihre Sorgen ausgetauscht und gemeinsame Aufgaben geprüft. Seit 1920 existiert nun der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, der in einem demokratischen Sinn die reformierten Kirchen und die Evangelisch-methodistische Kirche zu regelmässigen Beratungen zusammenführt. (Vgl. dazu die Schrift von Arnold Mobs, 50 Jahre Kirchenbund 1920-1970.)
Nachdem die ganze Trennung von Kirche und Staat im Aargau durchgeführt worden war, wurden in einer Volksabstimmung 1927 neue Kirchenartikel in der Staatsverfassung gutgeheissen. Nun konnte die reformierte Kirche ihr Selbstverständnis etwas deutlicher umschreiben, und sie tat das in der "Kirchenorganisation" von 1930 und in der "Kirchenordnung" von 1933. Bei den Revisionen der beiden Erlasse von 1984 wurden diese Formulierungen im wesentlichen beibehalten. So heisst es im jetzt geltenden "Organisationsstatut" als Grundsatz:
"Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Aargau ist Glied der weltweiten Christenheit. Zusammen mit den Kirchen der Reformation unterstellt sie sich dem Wort Gottes und sieht ihren Auftrag darin, das Evangelium von Jesus Christus den Menschen aller Schichten, Sprachen und Rassen nahezubringen."
Und etwas ausführlicher umschreibt die "Kirchenordnung" die Grundlage unserer Kirche:
"Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Aargau ist ein Glied der einen und weltweiten Christenheit. Sie versteht sich als eine Kirche, die aus der Reformation des 16. Jahrhunderts hervorgegangen ist. Sie steht zu diesem Erbe, indem sie die Erneuerung nach Gottes Wort als ständige Verheissung Gottes hört und sie als ihre Aufgabe übernimmt. Ihr Herr und ihre Hoffnung ist Jesus Christus, wie ihn die Bibel bezeugt. Ihren Auftrag sieht sie darin, nach dem Evangelium zu leben und allen Menschen die Herrschaft Gottes zu bezeugen."