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Musterkontenplan für Kirchgemeinden
Am 17. Januar 2007 hat die Synode der Verordnung über den Finanzhaushalt der Kirchgemeinden zugestimmt. Beim Kontenplan wurde einzig die «Funktionale Gliederung» als verbindlich erklärt.

Weil viele Kirchgemeinden bei den Landeskirchlichen Diensten nach einem Musterkontenplan gefragt haben, hat der Bereich Finanzen einen modellhaften Kontenplan erstellt und nach Genehmigung durch den Kirchenrat den Kirchgemeinden zugeschickt. Der Kontenplan ist nicht verbindlich und stellt lediglich eine Arbeitshilfe für die Finanzverwaltungen der Kirchgemeinden dar.
Der Musterkontenplan kann auch auf der Internetseite der Landeskirche www.ref-ag.ch im Menu «Geschichte & Organisation» unter «Finanzen / Finanzen der Kirchgemeinden» heruntergeladen werden.




Meldung verfasst von: Informationsdienst.


Aufgeschaltet am 8. März 2007.
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