Die Kirchenräte der Reformierten und der Römisch-Katholischen
Landeskirche Aargau haben sich im September in ähnlichen Stellungnahmen
positiv zur Vernehmlassung des Gesetzesentwurfes zur
«Familienergänzenden Kinderbetreuung» geäussert. Ihre Stellungnahmen
basieren auf einer Vorlage, die vom Sozialrat der Aargauer
Landeskirchen erarbeitet wurde.
Im Rahmen ihres sozialpolitischen Engagements sind die Landeskirchen der Auffassung, dass Angebote zur familienergänzenden Kinderbetreuung sowohl für Kinder im Vorschulalter als auch für Schülerinnen und Schüler der Unter-, Mittel- und Oberstufe von grosser Bedeutung sind und zu einer guten Familienpolitik gehören. Die vorgeschlagenen Massnahmen können einen bedeutenden Beitrag zur Chancengerechtigkeit leisten, auch für Kinder aus einem bildungsfernen Umfeld. Die beiden Landeskirchen begrüssen insbesondere, dass Familien mit kleinem Einkommen und sozial schwächere Familien von Mindestbeiträgen befreit werden sollen und sehen darin eine Massnahme zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.
Meldung verfasst von: A. Lüthy, F. Worbs.
Aufgeschaltet am 9. November 2010.
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