Hohe Werte wie Solidarität und soziale Sicherheit werden zunehmend durch ökonomische Prämissen relativiert. Menschen drohen in unserer Leistungs- und Konsumgesellschaft zu vereinsamen und zu verarmen. Angesichts dieser Tatsachen haben sich die Kirchen im Jubiläumsjahr 1998 (150 Jahre Bundesstaat und 200 Jahre Helvetik) entschlossen, stärker auf diese Entwicklung zu reagieren.
Im Jahr 2000 wurde der Sozialrat der Aargauer Landeskirchen gegründet, im April 2001 fand in Anwesenheit von Regierungsrat Ernst Hasler und Otto Piller, Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, eine Auftaktveranstaltung auf der Lenzburg statt.
Der Sozialrat versteht sich als ein in ökumenischer Haltung arbeitendes Gremium von Fachleuten. Er setzt sich mit der diakonisch-sozialen Arbeit der Kirchen auseinander. Seine Arbeit ist von einem christlich-humanistischen Menschenbild geleitet und stützt sich auf das Evangelium.
- Der Sozialrat trägt zu einer klaren Positionierung der Aargauer Landeskirchen in diakonisch-sozialen Fragen bei. Er beobachtet das soziale Umfeld im Aargau und leistet durch seine Arbeit einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von benachteiligten Menschen.
- Der Sozialrat begleitet, unterstützt, fördert und beurteilt die diakonisch-soziale Arbeit der Landeskirchen, der kirchlichen Hilfswerke und anderer den Kirchen nahe stehenden Institutionen.
- Der Sozialrat nimmt zuhanden der Kirchenräte Stellung zu sozialen Fragen und zur sozialen Gesetzgebung im Aargau.
- Der Sozialrat übernimmt im Rahmen seiner Zielsetzung Aufträge der Kirchenräte.
- Der Sozialrat gibt den benachteiligten Menschen in Not eine Stimme, indem er ihre Anliegen aufnimmt und in seine Arbeit miteinbezieht.
Statut des Sozialrates (PDF)