Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können die Eltern den Eintritt (oder den Austritt) schriftlich erklären.
Der Eintritt bzw. die Aufnahme in die Kirche wird durch den Pfarrer oder die Pfarrerin nach Absprache mit dem Eintretenden in einem Gottesdienst oder im kleineren Rahmen vollzogen.
Wer nicht im biblischen Sinne getauft ist, wird durch die Taufe aufgenommen.
Austritt
Der Austritt aus der Landeskirche erfolgt durch persönliche schriftliche Erklärung an die Kirchenpflege der Kirchgemeinde, in der das Mitglied wohnt. Treten mehrere Personen mit einer gemeinsamen Erklärung aus (Familie), so muss jede Person die Austrittserklärung eigenhändig unterschreiben. Kollektive Austrittserklärungen sind ungültig.
Die Austrittserklärung muss mit eingeschriebener Post der Kirchgemeinde zugeschickt werden. Der Austritt wird dann mit dem Datum des Poststempels gültig und gilt nach der aktuellen Praxis der kantonalen Steuerbehörden rückwirkend für das gesamte Jahr, in dem der Austritt erklärt wird.
Der Pfarrer, die Pfarrerin oder ein anderes Mitglied der Kirchenpflege suchen das Gespräch mit dem Austretenden.