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Eintreten und Austreten
Wenn Sie in die Reformierte Landeskirche eintreten möchte, können Sie der Kirchgemeinde Ihres Wohnortes eine einfache schriftliche Mitteilung als persönlichen Brief oder das ausgefüllte Beitrittsformular schicken, oder Sie wenden sich persönlich an einen Angestellten der Gemeinde. Die Kirchgemeinde (Pfarramt oder Kirchenpflege) nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und vollzieht und bestätigt den Eintritt.

Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können die Eltern den Eintritt (oder den Austritt) schriftlich erklären.

Der Eintritt bzw. die Aufnahme in die Kirche wird durch den Pfarrer oder die Pfarrerin nach Absprache mit dem Eintretenden in einem Gottesdienst oder im kleineren Rahmen vollzogen.
Wer nicht im biblischen Sinne getauft ist, wird durch die Taufe aufgenommen.

Austritt
Der Austritt aus der Landeskirche erfolgt durch persönliche schriftliche Erklärung an die Kirchenpflege der Kirchgemeinde, in der das Mitglied wohnt. Treten mehrere Personen mit einer gemeinsamen Erklärung aus (Familie), so muss jede Person die Austrittserklärung eigenhändig unterschreiben. Kollektive Austrittserklärungen sind ungültig.
Die Austrittserklärung muss mit eingeschriebener Post der Kirchgemeinde zugeschickt werden. Der Austritt wird dann mit dem Datum des Poststempels gültig und gilt nach der aktuellen Praxis der kantonalen Steuerbehörden rückwirkend für das gesamte Jahr, in dem der Austritt erklärt wird.

Der Pfarrer, die Pfarrerin oder ein anderes Mitglied der Kirchenpflege suchen das Gespräch mit dem Austretenden.









Um Ihren Beitritt zu erklären, können Sie das Beitrittsformular handschriftlich (oder das Worddokument am Computer) ausfüllen, unterschreiben und an das Sekretariat der Reformierten Landeskirche schicken:
Augustin-Keller-Str. 1
5001 Aarau.

Formulare:
Beitrittsformular als PDF (155 Kb)
Beitrittsformular als Worddokument (207 Kb)

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Kirchgemeinde oder an den Informationsdienst der Landeskirche, Tel. 062 838 00 18.