Die Landeskirche hat im September 09 Schutzmaterial an die Seelsorgerinnen und Seelsorger in den Kirchgemeinden verteilt, um im Falle einer Pandemie den ersten Monat abzudecken. Dadurch bekommen die Kirchgemeinden Zeit um ihr Personal mit eigenem Schutzmaterial auszurüsten.
Empfehlungen des Kirchenrates
Im Falle einer Pandemie sind die Mitteilungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) umzusetzen:
Hygiene Massnahmen
• Hände waschen
• In ein Papiernastuch husten und niesen
• Papiertaschentuch entsorgen
• Hygienemasken besorgen
BAG Hygienemassnahmen (pdf, 37 KB)
Impfungen
• Die Impfung wird allen Mitarbeitenden empfohlen, die regelmässig mit Risikogruppen in Kontakt kommen. Dies sind vor allem Seelsorgende in den Gemeinden und in Institutionen.
• Die übrigen Mitarbeitenden verweisen wir auf die Empfehlungen des BAG
BAG Impfung (pdf, 115 KB)
Verhalten bei Symptomen
• Symptome können sein: Plötzlich auftretendes Fieber, Schüttelfrost, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen, Schnupfen, trockener Husten und Halsschmerzen, Schwindelgefühl oder Atembeschwerden, Bauchschmerzen, Durchfall oder Erbrechen
• Bleiben sie zu Hause, wenn sie mehrere der oben erwähnten Symptome verspüren.
• Kontaktieren sie einen Arzt, wenn sie schwere Grippesymptome aufweisen.
• Hygienemasken tragen, wenn sie erkrankt sind und mit anderen Personen zusammenleben.
BAG_Verhalten bei Symptomen (pdf, 223 KB)
Wichtig für alle Mitarbeitenden, die mit Risikogruppen oder Erkrankten in Kontakt kommen
• Verwenden sie die gelieferten Schutzmaterialien (Masken, Handschuhe und Desinfektionsmittel)
• Halten sie die Hygienemassnahmen ein
Spezielle Massnahmen im akuten Pandemiefall
Gottesdienste
Im Falle eines Versammlungsverbotes, angeordnet durch das BAG, werden keine Gottesdienste mehr angeboten.
Bestattungen
Bei Versammlungsverbot werden Bestattungen nur noch im engsten Familienkreis am Grab durchgeführt.
Religionsunterricht
Hier gelten die Massnahmen der regionalen Schulbehörden. Bei geschlossener Schule gibt es natürlich auch keinen Unterricht.
Seelsorge
Im Pandemiefall sollen die Seelsorgenden das Schutzmaterial (Masken, Handschuhe) sowie das Besuchsprotokoll anwenden.
Die einzelnen Massnahmen werden auf Anordnung des BAG eingeführt. Die Landeskirchen werden die verbindlichen Schutzmassnahmebn ebenfalls kommunizieren.
Die Empfehlungen der Landeskirchen beschränken sich auf die wesentlichen, gesetzlichen Vorschriften. Den Kirchgemeinden wird empfohlen, ihr eigenes Vorsorgekonzept zu entwickeln. Dieses soll detaillierter sein und auch die täglichen Abläufe berücksichtigen (Stellvertretungen, Besprechungsräume usw).
Bei Fragen zur Pandemievorsorge stehen Ihnen die Reformierte Landeskirche Aargau, Rudolf Wernli, rudolf.wernli@ref-aargau.ch, Tel. 062 838 00 13, oder die Dekane zur Verfügung.
Diese Website wird im Bedrohungsfall an die aktuelle Situation angepasst.