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Trauergottesdienst
Trauergottesdienst im Grossmünster Zürich
Foto: refbild


Abdankung
Wenn Sie um einen Angehörigen oder eine Angehörige trauern, sind christlicher Zuspruch, Trost und Begleitung Sinn und Aufgabe der Abdankung. Der Pfarrer oder die Pfarrerin und Ihrer Kirchgemeinde ebenso wie die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen Ihnen zur Seite.
Bei allem, was zu regeln und zu vereinbaren ist, berät Sie das Zivilstandsamt. Es ist von Vorteil, wenn Sie sich vor dem Gang zum Zivilstandsamt mit Ihrem Pfarramt über den Zeitpunkt der Abdankung verständigen. Ansonsten legt das Zivilstandsamt den Termin fest und nimmt Kontakt mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin auf oder teilt Ihnen mit, welche Pfarrerin oder Pfarrer für die Abdankung zuständig ist.
Nehmen Sie mit der entsprechenden Pfarrperson Kontakt auf, um einen Termin für das Trauergespräch festzulegen.

Besondere Wünsche für die Gestaltung der Abdankung werden nach Möglichkeit erfüllt. Zur weiteren Begleitung in der Trauer steht Ihnen die Pfarrerin oder der Pfarrer selbstverständlich auch nach der Abdankung zur Seite.

Voraussetzung für eine kirchliche Abdankung ist die Mitgliedschaft der verstorbenen Person in der Reformierten Kirche. Ausnahmen sind möglich und liegen im Ermessen der Pfarrperson und der Kirchenpflege.

Art der Bestattung
Die Art der Bestattung besprechen Sie mit dem Zivilstandsamt. Sie können wählen zwischen Erdbestattung oder Kremation. Bei einer Kremation ist es möglich, eine Feier mit dem Sarg vor der Kremierung oder anschliessend mit der Urne durchzuführen.

Aufbahrung
Sie entscheiden auch, ob der oder die Verstorbene auf dem Friedhof aufgebahrt werden kann.

Ort und Zeit
In der Regel legt das Zivilstandsamt der Gemeinde den Termin und in der Regel die örtliche Kirche als Ort für die Beisetzung fest. Es ist auch möglich die Abdankungsfeier im Krematorium oder an einem anderen Platz im Kreis der Angehörigen durchzuführen.

Kosten
Die Abdankung ist kostenlos, wenn der oder die Verstorbene Mitglied der Kirche war.