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Traugottesdienst
Wechseln der Ringe in einem Traugottesdienst
Foto: refbild


Hochzeit
Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche von einer Person und eine Bescheinigung über die Eheschliessung vom Zivilstandsamt. Bei der kirchlichen Trauung sagen zwei Menschen "Ja" zu einander und bitten um Gottes Segen für Ihre Liebe und den gemeinsamen Lebensweg. Sie haben die Möglichkeit, auf Wunsch, eigene Gestaltungsvorschläge zu machen.

Vorgehen
Wir empfehlen Brautpaaren so frühzeitig wie möglich, den Traugottesdienst bei der Pfarrerin oder beim Pfarrer ihrer Wahl anzumelden und in einem Vorbereitungsgespräch weitere Einzelheiten zu besprechen. Oft fallen Hochzeitstermine in Ferienzeiten oder die in Frage kommenden Samstage sind von anderen Terminen besetzt.
In der Regel können Sie sich an den Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer eigenen Kirchgemeinde wenden. Es kann aber auch jeder andere Pfarrer oder Pfarrerin, die Sie persönlich kennen, eine Trauung feiern.

Ort und Zeit
nach Absprache mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin. Viele Pfarrer oder Pfarrerinnen möchten nur in einer vertretbaren Entfernung von ihrer Kirchgemeinde Traugottesdienste feiern. Eventuell müssen Sie dann mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin der gewünschten Hochzeitskirche Kontakt aufnehmen.
Dieser Kontakt kann sich eventuell als schwieriger erweisen als der Kontakt mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin der eigenen Kirchgemeinde, weil in beliebten Hochzeitskirchen die Pfarrer oder Pfarrerinnen sehr viele Anfragen erhalten.

Gottesdienstgestaltung
Dauer: 30 bis 50 Minuten. Die Mitwirkung des Brautpaares und weiterer Personen an der Gestaltung des Gottesdienstes ist sehr willkommen. Oft wird ein Liedblatt bzw. Gottesdienstprogramm erstellt.
Musik: In Absprache mit dem/der Organistin, können klassische Instrumental- oder Vokalsolisten mitwirken.
Kollekte nach Wahl des Brautpaares.
Blumenschmuck: Wird vom Brautpaar organisiert. Die ausführende Person muss sich allenfalls die Regeln der betreffenden Kirche beachten.

Ökumene
Ist für uns selbstverständlich. Falls ein Partner der Katholischen Kirche angehört, benötigt diese einen sogenannten "Formdispens". Dieser ist beim Katholischen Pfarramt erhältlich.
Weitere Informationen auf Anfrage beim betreffenden Pfarrer oder Pfarrerin.

Kosten
Für Mitglieder der Kirchgemeinden fallen keine Kosten an. Auswärtige Mitglieder bezahlen in bei der Benutzung einer Kirche in einer anderen Gemeinde eventuell die Musik und/oder die Benutzung der Kirche. Nichtmitglieder bezahlen den effektiven Aufwand für die Durchführung, d.h. für die Mitarbeitenden und Benutzung der Kirche bzw. der Infrastruktur.
Die Ansätze können von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich vorher.