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Segnung eines Kindes
Anstelle einer Taufe kann ein Kind auch im Gottesdienst gesegnet werden
Foto: refbild


Segnungsfeiern
Segen ist freier Zuspruch von Gottes Gnade. Deshalb ist der Segen Gottes Bestandteil des Gottesdienstes sowie des ganzen Lebens. Im reformierten Glaubenverständnis handelt es sich dabei um die Bitte um den Segen Gottes, weil der Segen Gottes nicht einfach in der Verfügung des Menschen liegt. Segenshandlungen und der Zuspruch des Segens sind nicht an ein Amt gebunden.

In der Taufe (Segnung des Täuflings), Trauung (Segnung des Brautpaares) und Konfirmation (Segnung des Jugendlichen) hat der Segen eine besondere Bedeutung.

Der Segen Gottes bzw. die Bitte um den Segen Gottes kommen besonders am Schluss des Gottesdienstes und in der seelsorgerlichen Begleitung von Menschen zum Ausdruck.

Jede Person, Paar oder Familie kann um gottesdienstliche Segensfeiern zu besonderen Lebenssituationen und Lebensübergängen bitten.

Die Aargauer Landeskirche sieht diese Möglichkeit zum Beispiel auch für homosexuelle Paare vor, sofern die Pfarrerin oder der Pfarrer und die Kirchenpflege ihre Zustimmung erteilen.