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Der Segen Gottes bzw. die Bitte um den Segen Gottes kommen besonders am Schluss des Gottesdienstes und in der seelsorgerlichen Begleitung von Menschen zum Ausdruck.
Jede Person, Paar oder Familie kann um gottesdienstliche Segensfeiern zu besonderen Lebenssituationen und Lebensübergängen bitten.
Die Aargauer Landeskirche sieht diese Möglichkeit zum Beispiel auch für homosexuelle Paare vor, sofern die Pfarrerin oder der Pfarrer und die Kirchenpflege ihre Zustimmung erteilen.