Medienmitteilung vom Montag, 13. Februar 2006
Vor allem im Bereich der Aus- und Weiterbildung waren die Ausgaben
aufgrund unvorhergesehener Umstände bedeutend geringer als budgetiert.
Beiträge, die für Studierende eingeplant waren und
Stellvertretungskosten für die lange Weiterbildung von Gemeindepfarrern
wurden von den Betroffenen nicht in Anspruch genommen.
Gemäss der neuen Regelung zur Verwendung des Ertragsüberschusses
wird dieser – wie es in der öffentlichen Rechnungslegung üblich ist –
zunächst dem Eigenkapital gutgeschrieben, damit keine nachträglichen
Ausgaben zu Lasten der abgeschlossenen und durch die Revisionsstelle
geprüften Rechnung beschlossen werden. Die Verwendung des
Ertragsüberschusses wird von der Synode aufgrund einer Vorlage im
November 2006 diskutiert. Synodale und Fraktionen können ihre
Vorschläge für die Verwendung, z.B. Unterstützungsbeiträge an soziale
Institutionen und kirchliche Hilfswerke, dem Kirchenrat bis Anfang
August einreichen.
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Meldung verfasst von: ria / Frank Worbs.
Aufgeschaltet am 13. Februar 2006.
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