Kantonale Auftakt-Veranstaltung der Aktion «Brot für alle/Fastenopfer» 2006 zum Thema Menschenrechte
Medienmitteilung vom Mittwoch, 8. März 2006
Darin geht es um den Mord an einer jungen Albanerin, den die
Bezirksanwältin Regina Flint und der Kriminalpolizist Bruno Cavalli
gemeinsam aufklären sollen. Eingepackt in viel Zürcher Lokalkolorit und
eine Liebesgeschichte erzählt Ivanov die Tragödie verschleppter Frauen,
die mit falschen Versprechungen auf gut bezahlte Arbeit oder die Heirat
in der Schweiz aus ihren Heimatländern gelockt und in Städten wie
Zürich zur Prostitution gezwungen werden.
«Frauenhandel findet aber nicht nur im Sexgewerbe statt sondern
überall dort, wo die Frauen in einem Ausbeutungsverhältnis unter
Sklaverei ähnlichen Bedingungen leben, was z.B. auch bei einer
Hausangestellten der Fall sein kann», betonte Marianne Schertenleib vom
Zürcher Fraueninformationszentrum (FIZ) in der anschliessenden
Podiumsdiskussion, die von Penelope Kühnis, Redaktorin beim
Regionaljournal Aargau des Schweizer Radios, moderiert wurde.
«Menschenhandel bedeutet die Überschreitung des
Selbstbestimmungsrechtes», pflichtete der Zürcher Rechtsanwalt Valentin
Landmann bei. Gerade dieses Kriterium mache es aber strafrechtlich
schwierig, den Nachweis des Menschenhandels zu erbringen und
festzustellen, wie weit Zwang angewendet werde. Erfahrungsgemäss seien
die Frauen selten bereit, gegenüber der Polizei auszusagen, da sie sich
– ohne Pass und Geld - in einem Abhängigkeitsverhältnis befänden und
die Schweizer Gesetzgebung keinen Zeugenschutz kenne. «Die
Rechtssprechung weicht hier auf das Ausländerrecht aus. Wenn die
Frauen, die sich zum grössten Teil illegal in der Schweiz aufhalten,
als Zeuginnen vor Gericht auftreten, riskieren sie es, ausgeschafft zu
werden», sagte Landmann.
«Soziologisch gesehen ist Frauenhandel das Resultat weltweiter
Ungleichheiten», meinte die Aarauer Soziologin Ursula Fiechter. Um dem
Handel mit Frauen zu begegnen, müssten die Opfer ein Aufenthaltsrecht
bekommen und die Profiteure, wie z.B. Freier, verstärkt ins Visier
genommen werden. «Die ökonomische Situation dieser Frauen in ihren
Herkunftsländern spielt eine grosse Rolle», stimmte Marianne
Schertenleib zu. Deshalb sei in Sachen Frauenhandel die
Entkriminalisierung der Opfer und ihr Schutz äusserst wichtig. Landmann
plädierte abschliessend für eine Liberalisierung: «Frauenhandel im
Sinne von Schlepperei wird es solange geben, wie es staatliche
Einschränkungen gibt. Durch eine Freizügigkeitsbewilligung kann der
illegale Markt zerstört werden. Frauen im Sexgewerbe müssen
gesellschaftlich anerkannt und dürfen ausländerrechtlich nicht anders
behandelt werden als andere.»
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Meldung verfasst von: ria / Elisabeth Martinek .
Aufgeschaltet am 8. März 2006.
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