Medienmitteilung vom Dienstag, 22. August 2006
Der Kirchenrat der Reformierten Landeskirche Aargau befürchtet bei der
Annahme des revidierten Asylgesetzes am 24. September 2006 eine weitere
Verschärfung der Asylpraxis des Bundes und einen Abbau der Rechte der
schutzbedürftigen Asyl Suchenden. Er schliesst sich damit der
Stellungnahme des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes an.
Der Kirchenrat der Reformierten Landeskirche Aargau befürchtet bei der
Annahme des revidierten Asylgesetzes am 24. September 2006 eine weitere
Verschärfung der Asylpraxis des Bundes und einen Abbau der Rechte der
schutzbedürftigen Asyl Suchenden. Er schliesst sich damit der
Stellungnahme des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes an.
Einige neue Aspekte der Asylgesetzrevision wie die Anerkennung der
nicht-staatlichen Verfolgung und die Einführung der «humanitären
Aufnahme» werden vom Kirchenrat anerkannt und positiv bewertet. Auf der
anderen Seite ist das Asylgesetz in den letzten Jahren immer wieder
verschärft worden, obwohl seit einiger Zeit die Gesuche abnehmen.
Weitere Verschärfungen stellen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit
und die humanitären Verpflichtungen eines christlichen Staatswesens in
Frage. Im Vordergrund steht nicht mehr der Schutz von verfolgten
Menschen, sondern die Missbrauchsbekämpfung und der Effekt der
Abschreckung.
Der Aargauer Kirchenrat hat vor allem Bedenken gegen die
kurzfristigen Nichteintretensentscheide bei Asyl Suchenden, die keine
Reisepapiere oder Identitätsnachweise vorweisen können. Die erweiterten
Ausschlussmöglichkeiten von der Sozialhilfe von Asyl Suchenden mit
Nichteintretensentscheid - speziell für schutzbedürftige Personen wie
Kinder, Kranke, Alte oder Familien - lehnt der Kirchenrat ab. Er hat
sich bereits im Winter 04-05 bei den kantonalen Stellen für die
menschenwürdige Behandlung von Asyl Suchenden eingesetzt.
Auch die Verlängerung der Beuge- und Ausschaffungshaft auf
insgesamt bis zu zwei Jahre ist nicht vertretbar, wenn sie tatsächlich
angewendet würde. In der Beobachtung der konkreten Umsetzung neuer
Bestimmungen auf kantonaler Ebene sieht der Aargauer Kirchenrat als
kantonale kirchliche Behörde seine besondere Verantwortung. Er wird die
Entwicklung gemeinsam mit kirchlichen Hilfswerken, die in der Betreuung
von Asyl Suchenden tätig sind, verfolgen und den Kontakt mit den
verantwortlichen kantonalen Stellen suchen.
Der reformierte Kirchenrat bitte die Aargauer Bevölkerung, diese
Argumente bei der Abstimmung am 24. September zu berücksichtigen.
Meldung verfasst von: ria / Frank Worbs.
Aufgeschaltet am 21. August 2006.
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