Über 500 Ehrenamtliche und 200 Ordinierte stehen zur Wahl
In diesem Herbst führen die Kirchgemeinden der Reformierten
Landeskirche Aargau Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode Januar
2007 bis Dezember 2010 durch. Die ca. 170 000 stimmberechtigten
Mitglieder der Aargauer Kirchgemeinden wählen für diesen Zeitraum an
der Urne die ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenpflegen und die
Präsidien, die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Diakonischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Diese drei Dienste sind in den Kirchenpflegen vertreten und leiten
gemeinsam die 76 Kirchgemeinden der Aargauer Landeskirche. In das
Präsidium können nur Mitglieder gewählt werden, die nicht in der
Kirchgemeinde angestellt sind.
Zu besetzen sind ca. 510 ehrenamtliche Sitze in den Kirchenpflegen
(die genau Zahl ist erst nach der Wahl bekannt). 164 Pfarrerinnen und
Pfarrer (Anteil der Frauen: ca. 30%) sowie 54 Diakonische Mitarbeitende
stellen sich der Wiederwahl, einige wenige auch der Neuwahl.
Stellenwechsel gibt es im Zuge von Gesamterneuerungswahlen eher selten.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Altersjahr
vollendet haben – auch ausländische reformierte Mitbürgerinnen und
Mitbürger. 1998 wurde das Stimm- und Wahlrechtsalter 16 eingeführt.
Seit 1999 sind ausländische Mitglieder ohne Karenzfrist, d.h. vom
Augenblick des Zuzugs an stimm- und wahlberechtigt.
Gleichzeitig werden auch die 189 Synodalen, die Mitglieder des
kantonalen Kirchenparlamentes (Synode), für die neue Amtsperiode an der
Urne gewählt. Die Kirchgemeinden entsenden entsprechend ihrer Grösse 1
bis 6 Abgeordnete in die Synode. Die Exekutive der Landeskirche, der
Kirchenrat mit der Präsidentin Claudia Bandixen an der Spitze, wurde
bereits an der Synode im Juni 06 in Seengen für die neue Amtsperiode
gewählt. Im Kirchenrat wird Pfarrer Martin Keller, Buchs, am 1. Januar
07 die zurücktretende Kirchenrätin Therese Wagner ersetzen. Die neu
gewählte Synode versammelt sich zu ihrer konstituierenden Sitzung am
17. Januar 2007 im Grossratssaal in Aarau.
Der grösste Teil der Kirchgemeinden führt die Wahlen im Rahmen der
eidgenössischen Abstimmungen am 24. September durch, einige am 26.
November oder an eigens festgesetzten Wahlterminen. In der Regel
benötigen die Kirchgemeinden keinen zweiten Wahlgang. Wenn in einem
zweiten Wahlgang nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen
als zu wählen sind, werden sie in stiller Wahl als gewählt erklärt.
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Für weitere Auskünfte:
der Informationsbeauftragte Frank Worbs: Tel. 062 838 00 18 (079 444 97 82)
Meldung verfasst von: ria/ F. Worbs.
Aufgeschaltet am 14. September 2006.
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