Medienmitteilung vom Donnerstag, 21. Dezember 2006
Die evangelisch-reformierten Landeskirchen der Kantone Aargau,
Baselland, Basel-Stadt und Solothurn haben am Dienstag, 19. Dezember,
einen Vertrag unterzeichnet, mit dem sie ein gemeinsames reformiertes
Pfarramt für gehörlose Menschen in der Nordwestschweiz schaffen. Es ist
dies die erste gemeinsame Stelle der vier reformierten
Nordwestschweizer Kirchen, die seit 1999 ihre engere Zusammenarbeit
vertraglich geregelt haben.
In der Kooperation werden die bestehende Stelle der Kantonalkirchen BL,
BS und SO mit einem gemeinsamen Umfang von 30 Stellenprozenten (bisher
50 %) sowie die Seelsorgestelle der Aargauer Landeskirche Aargau mit 20
Stellenprozenten zusammengeführt. Die reformierten Kirchen der
Nordwestschweiz schaffen damit eine gemeinsame 50-Prozentstelle für das
Gehörlosenpfarramt. Die Kirchen betonen damit, dass ihnen die Seelsorge
für gehörlose und hörbehinderte Menschen ein auch in Zukunft ein
spezielles Anliegen ist. Die Stelle wird auf September 2007 zur
Besetzung ausgeschrieben. Das Gehörlosenpfarramt und das Sekretariat
werden von der Reformierten Landeskirche Aargau administrativ geführt.
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Meldung verfasst von: ria / F. Worbs .
Aufgeschaltet am 21. Dezember 2006.
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