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Ab 2008 die eigene Kirchgemeinde frei wählen können
Dass es ein Bedürfnis vor allem engagierter Kirchenmitglieder gebe, zum Beispiel bei einem Wohnortswechsel oder tiefgreifenden Unstimmigkeiten mit der Kirchgemeinde am Wohnort eine andere Kirchgemeinde als Heimat wählen zu dürfen, daran zweifelte niemand in der Synode. Kirchenrat Urs Karlen stellte das neue Modell vor, nach dem ein Mitglied in der Wahlkirchgemeinde nicht nur alle Angebote nutzen könne sondern neu auch seine politischen Rechte wie aktives und passives Stimm- und Wahlrecht ausüben dürfe. Auch der grösste Teil seiner unverändert von der Wohnortsgemeinde eingezogenen Kirchensteuern würde an die Wahlkirchgemeinde überwiesen, um den Wunsch des Mitglieds ernst zu nehmen. Einzig die Wahl in die Synode bleibt ihm in der Wahlkirchgemeinde aufgrund der komplizierten kirchlichen Rechtslage auch nach dem neuen Modell verwehrt.
In der sehr kontroversen Debatte brachte David Lentzsch die Bedenken vieler Gegner mit der Frage auf den Punkt, ob denn durch die neue Regelung ein effektiver Mehrwert für die Kirchgemeinden geschaffen werde, der den grossen administrativen Aufwand rechtfertige. Praktisch sei die Teilnahme am Leben einer anderen Kirchgemeinde schon heute kein Problem. Auch andere Rednerinnen und Redner richteten die Aufmerksamkeit immer wieder auf die Belastungen der Kirchgemeinden und zum Teil kuriose Detailfragen. Kirchenratspräsidentin Claudia Bandixen betonte daraufhin, dass es hier um die Interessen aktiver Kirchenmitglieder gehe, die der Kirche auch etwas wert sein sollten. Schliesslich, so wurde betont, seien die Gemeinden für das Wohl ihrer Mitglieder da und nicht umgekehrt.
Am Ende stimmte die Synode dem neuen Modell zur freien Wahl der Kirchgemeinde mit 83 gegen 63 Stimmen zu. Es gilt ab Anfang 2008. Die Aargauer Kirche ist dann die einzige grössere Landeskirche in der Schweiz mit einem flexiblen Mitgliedschaftsmodell.
Die einzige wesentliche Änderung der Vorlage – für die GPK von Franziska Zehnder und vom Kirchenrat parallel eingebracht – betrifft die Aufteilung der Kirchensteuer des wechselnden Mitglieds, von der die Wohnortgemeinde nun 25 statt 10% zurückbehält, weil sie davon den Beitrag an die Zentralkasse der Landeskirche leisten und das Steueramt für den Einzug der Kirchensteuer entschädigen muss.
Budget 2008 und zwei Motionen
Die anderen Synodegeschäfte gingen ohne Änderungen und kontroverse Diskussionen über die Bühne. So wurde der ausgeglichene Voranschlag der Zentralkasse der Landeskirche einstimmig genehmigt. Bei einem gleich bleibenden Zentralkassenbeitrag der Kirchgemeinden von 2,4 Prozent rechnet er mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe 11 279 600 Franken. Das ist eine Steigerung um 265 500 Franken oder 2,4% gegenüber der Rechnung 06. Nur bei den verschiedenen Projekten zur Umsetzung des Arbeitsprogramms, für die 2008 gesamthaft 502 000 Franken budgetiert sind, wurden mehr und regelmässige Informationen verlangt.
Für die Mindestbesoldungen der Angestellten in den Kirchgemeinden bewilligte die Synode den vom Kirchenrat vorgeschlagenen vollständigen Ausgleich der vom Mai 06 bis Mai 07 aufgelaufenen Teuerung mit einer Erhöhung des Teuerungsindexes in allen Minimalbesoldungsreglementen um 0,5 Indexpunkte von 106,4 auf 106,9%. Angesichts der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung empfiehlt der Kirchenrat den Gemeinden, sogar noch höhere Lohnanpassungen vorzunehmen.
Zum Abschluss der ganztägigen Sitzung behandelte die Synode noch zwei Motionen. Eine Motion hat die Etablierung einer alljährlichen Feier der «Schöpfungszeit» in allen Kirchgemeinden zum Ziel, weil – so die Begründung der Motionäre – wir «uns neu bewusst werden, dass wir Geschöpfe unter Geschöpfen sind, dazu berufen, für Gottes Schöpfung einzutreten und zu sorgen». Sie wurde in abgeschwächter Form vom Kirchenrat angenommen: Er solle jedes Jahr eine Liturgie zur Schöpfungszeit erarbeiten und verschicken.
Die andere Motion wollte das Problem, dass vereinzelte Steuerberater zur Einsparung von Steuern ihren Klienten zum Kirchenaustritt raten, mit einer Öffentlichkeitskampagne angehen. Dass dies nicht die richtige Antwort sei, fanden Kirchenrat und Synode und wiesen die Motion ab.
ria / F.Worbs
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