Vieles muss heute explizit gesagt werden, was vor 30 Jahren noch unausgesprochen gültig war. Zu Diskussionen führen wird, dass zum Beispiel bei der Taufe neu mindestens ein Elternteil und beide Taufpaten einer christlichen Konfession angehören sollen. Werden Taufen, Trauungen und Abdankungen auswärts durchgeführt, ist das Einverständnis des Pfarramts am Ort der kirchlichen Handlung nötig.
Typisch für die Reformierte Landeskirche Aargau sind drei Linien, die sich auch in der Kirchenordnung deutlich zeigen:
1. Die Landeskirche ist demokratisch aufgebaut und basisorientiert.
Die Grundentscheide trifft das Parlament der Landeskirche, die Synode. In ihr sind alle Kirchgemeinden vertreten. Die Synode funktioniert seit ihrem Entstehen 1866 nach den Regeln des schweizerischen Demokratieverständnisses. Diese synodale Grundstruktur und basisnahe Funktionsweise der reformierten Landeskirche zeigt sich auch in der hohen Autonomie der Kirchgemeinden und bis in die Struktur der neuen Kirchenordnung hinein. Sie beginnt mit den inhaltlichen Grundlagen, geht vom einzelnen Mitglied und der Kirchgemeinde aus und behandelt erst später die kantonalen Strukturen.
2. Starkes Engagement in Fragen der Menschenwürde und der Menschenrechte
Die sorgfältige Begleitung von Kranken und Sterbenden gehört seit ihrem Bestehen zu ihren Kernaufgaben. Sie setzt sich für Menschen ohne Stimme ein, z.B. seit den 70er Jahren gegen die Apartheid in Südafrika. Sie setzt sich ein für Religionsfrieden und Religionsfreiheit hier in der Schweiz und an verschiedenen Brennpunkten in der Welt. Dieser Auftrag der Kirche wurde in der neuen Präambel zur Kirchenordnung bereits im November 2009 festgehalten. Und sie setzt sich ein für die Gleichstellung von Mann und Frau, u.a. mit der ersten Kirchenratspräsidentin Sylvia Michel, die 1980 als erste Frau an die Spitze einer Kirche in Europa gewählt wurde.
3. Gleichberechtigte Gemeinschaft aller Mitglieder, keine Hierarchie
Die reformierte Landeskirche drückt das mündige Christsein aller auch in der neuen Kirchenordnung durch die partnerschaftlichen Gemeindeleitung aus, die die drei Dienste in der Kirchgemeinde auch in Gemeindeleitung gleichberechtigt nebeneinander stellt. Pfarrerinnen und Pfarrer werden ebenso wie Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone ordiniert und vom Volk gewählt. Sie leiten zusammen mit den ehrenamtlichen Kirchenpflegemitgliedern die Kirchgemeinde.
Insgesamt war die Kirchenordnungsrevision eine sanfte Revision. Was die Reformierte Landeskirche Aargau ausmacht, soll in aktueller Form und leicht verständlich erklärt werden. Gesetzlich geregelt werden soll auch hier nicht soviel wie möglich, sondern nur so viel, wie nötig ist. Die Kirchenordnung soll für die Kirchgemeinden und Mitglieder eine Hilfe sein, ihren Grundauftrag als gelebte Kirche in der im Aargau gewachsenen Form verbindlich gestalten und leben zu können.
Die 2009 durchgeführte Vernehmlassung zur neuen Kirchenordnung in den Kirchgemeinden hat eine hohe Zustimmung zur Vorlage gezeigt. An den kommenden drei Synoden im April, Juni und November 2010 wird der endgültige Text nun Paragraph für Paragraph diskutiert und bestimmt.
ria / F. Worbs
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