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Landeskirchen: Der arbeitsfreie Sonntag ist eine gesellschaftliche Errungenschaft
Aargauer Landeskirchen setzen sich für den Schutz des Sonntags ein

Aus aktuellem Anlass weisen die Kirchenräte der christkatholischen, römisch-katholischen und reformierten Landeskirche einmal mehr auf die Bedeutung des arbeits- und konsumfreien Sonntags als Ruhe- und Feiertag für die ganze Gesellschaft hin. Der Sonntag als zentrales Element im Rhythmus von Arbeit und Feiertag ist ein Kulturgut und eine wesentliche soziale Errungenschaft unserer christlichen Gesellschaft, die letztlich auf das Alte Testament und das Vierte Gebot, das die Heiligung des Feiertags verlangt, zurückgeht.

Medienmitteilung vom Freitag, 7. Mai 2010

Die Kirchenräte der drei Aargauer Landeskirchen möchten den Sonntag als Feiertag bewahren. Der Sonntag verdient es, durch das Verbot der Sonntagsarbeit im Arbeitsgesetz geschützt zu werden, damit er wirklich Ruhe, Erholung und Einkehr bieten kann. Der Sonntag darf nicht zum Werktag werden. Nur als genereller Feiertag kann er unserem Leben und unserer Gesellschaft einen sinnvollen Rhythmus geben.
Die im kantonalen Einführungsgesetz zum neuen Arbeitsrecht vorgesehene Erweiterung der Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit auf vier verkaufsoffene Sonntage bedeutet eine weitere Aushöhlung des Sonntags als Feiertag. Insbesondere das Familienleben und das soziale Leben des Verkaufspersonals und seiner Familien werden beeinträchtigt.
Die Sonntagsarbeit muss auf jene Bereiche des gesellschaftlichen Lebens beschränkt bleiben, wo sie tatsächlich nötig ist: im Gesundheits- und Pflegebereich, im öffentlichen Verkehr, bei der Polizei und zur Abdeckung dringender gesellschaftlicher, sportlicher, kultureller oder religiöser Bedürfnisse. Den in unserer Gesellschaft immer enger werdende Raum für Begegnungen in Familie und Verwandtschaft und für gemeinschaftliche Aktivitäten in Vereinen, dem Dorf und den Kirchgemeinden gilt es zu schützen.
Nachdem 2005 die Aufhebung des Ladenschlussgesetzes nur äusserst knapp vom Aargauer Volk angenommen wurde, ist jetzt der weiteren Abwertung des Sonntags entgegen zu treten. Bereits 1996 haben sich die Aargauer Landeskirchen im Rahmen einer ökumenischen Kampagne «Sonntag – Zeit zum Sein» gemeinsam engagiert.

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Für die Aargauer Landeskirchen
Claudia Bandixen, Präsidentin des Kirchenrats der Reformierten Landeskirche Aargau
Ernst Blust, Präsident des Kirchenrats der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau
Barbara Kühne-Cavelti, Präsidentin des Kirchenrats der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau
Christoph Sterkman, Bischofsvikar der Bistumsregion St. Urs


Für Rückfragen
Reformierte Landeskirche: Frank Worbs, Kommunikation, 062 838 00 18 ( 079 444 97 82), info@ref-aargau.ch
Römisch-Katholische Landeskirche: Marcel Notter, Generalsekretär, 062 832 42 82, marcel.notter@ag.kath.ch
Christkatholische Landeskirche: Ernst Blust, Präsident, 079 445 99 08, ernst.blust@ensi.ch



Meldung verfasst von: ria / F. Worbs.


Aufgeschaltet am 7. Mai 2010.
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Wenn Sie die Materialien zur Abstimmung über das kantonale Einführungsgesetzt zum neuen Arbeitsrecht (Flyer oder Plakate in den Formaten Din A3, Din A1 und F4) in Ihrer Kirchgemeinde verwenden möchten, können Sie sie kostenlos beim Parteisekretariat der Evangelischen Volkspartei Aargau, Therese Dietiker, bestellen: Evangelische Volkspartei Aargau, Postfach 2619, 5001 Aarau, Tel. 062 822 21 65, sekretariat@evp-ag.ch . Weitere Informationen, Materialien und Argumente finden Sie auf der Internetseite www.haendewegvomsonntag.ch .

Kirchenratspräsidentin Claudia Bandixen hat auf Einladung des Aargauer Gewerschaftsbundes AGB an dessen Jahresdelegiertenversammlung am 6. Mai ein Referat über die Bedeutung des Sonntags für unsere Gesellschaft gehalten.

Sie können das Referat als PDF-Dokument herunterladen (730 Kb).