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Die Situation ist «beschämend» - die Strafrechtsrevision «tut absolut Not»
Der Aargauer Justiz- und Polizeidirektor, Landammann Urs Hofmann, bestätigte die angesprochene Problematik und bezeichnete sie aus seiner persönlichen Sicht als «beschämend und alles andere als ein Ruhmesblatt für unsere Gesetzgebung». Er begrüsse es deshalb sehr, dass Bundesrätin Simonetta Sommaruga für die nötige Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuchs eine Gesetzesnovelle vorgelegt hat, die sich bis Ende November 2011 in der Vernehmlassung befindet. «Sollte das Gesetzgebungsverfahren beim Bund ins Stocken geraten oder sogar scheitern,» fügte Hofmann an, «nehme ich in Aussicht, Regierungsrat und Grossem Rat eine Änderung des kantonalen Rechts vorzuschlagen, mit dem die Prostitution in unserem Kanton einer verstärkten präventiven Kontrolle unterworfen wird». Diese sei bereits in einzelnen Kantonen (Genf, Bern, Solothurn) und Städten (Zürich) der Fall.
Hofmann wies auf «regelmässige Milieukontrollen der Kantonspolizei, in deren Rahmen auch die Herkunft und das Alter der Prostituierten überprüft werden» hin, die in erster Linie auf die Bekämpfung des illegalen Menschenhandels zielten. Wenn bei diesen Kontrollen auch seit längerer Zeit keine minderjährigen Prostituierten angetroffen wurden, schliesse er nicht aus, dass es eine Dunkelziffer in anderen weniger kontrollierten Kanälen des Sexgewerbes gebe. Hofmann sagte die ausdrückliche Unterstützung der Aargauer Regierung beim Schutz der Minderjährigen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu.
Nationalrätin Pascale Bruderer erläuterte die geplante Revision des Strafgesetzbesuches, die ihrer Meinung nach «absolut Not tut». Die neue Strafnorm sehe vor, dass sich strafbar mache, «wer gegen Entgelt sexuelle Dienste von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art das Entgelt ist». Sie betonte, dass sich nach der neuen Gesetzesnorm nur die Freier sowie Zuhälter oder Bordellbetreiber strafbar machen würden, nicht aber die Unmündigen selbst. Notwendig seien aber auch Begleitmassnahmen für die minderjährigen Prostituierten selber, betonte Bruderer. Sie rechne zwar noch mit der entsprechenden Botschaft des Bundesrats «in der ersten Hälfte des nächsten Jahres», mit der Umsetzung der neuen Strafnorm und der Ratifikation der Konvention aufgrund der parlamentarischen Prozesse aber «mit aller Vorsicht frühestens im Jahr 2014». Sie begrüsste das Engagement der reformierten Kirchen in dieser Thematik, «die durchaus auch eine ethische Wertedimension tangiert» und in der sie «kirchliche Denkanstösse und Beiträge an die politische Diskussion als ausserordentlich wertvoll» erachte.
Die Ungarische Reformierte Kirche setzt sich – auch mit Unterstützung der Reformierten Landeskirche Aargau – für eine «Bildung und Vorbereitung der jungen Menschen in Ungarn ein, die sie vor den Gefahren der Prostitution schützt», erklärte Bischof Istvan Szabo. Zoltan Balog ist als Staatsminister für soziale Integration speziell für von Armut betroffene Bevölkerungsgruppe zuständig. Die Zusammenarbeit mit den ungarischen Kirchen ist für ihn speziell in diesem Problembereich eine grosse Unterstützung für die Erreichung der sozialen Ziele.
Kirchen arbeiten international gegen Verletzungen der Menschenwürde zusammen
Der Präsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, Gottfried Locher, begründete die christlichen Werte, die Haltung und die Ziele, mit denen sich die reformierten Kirchen der Schweiz in Ungarn aber auch in der Schweiz in dieser Thematik engagieren, und erklärte die Ziele und des Vorgehen des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds.
Kirchenratspräsidentin Claudia Bandixen betonte die internationale Zusammenarbeit der Kirchen: «Bei tiefen Verletzungen der Menschenwürde wie im Menschenhandel und in der Prostitution Minderjähriger, genügt eine lokal beschränkte Arbeit niemals». Bei der Erarbeitung des Präventionsmaterials sind Erfahrungen aus südamerikanischen Kirchen eingeflossen, die Umsetzung wird gemeinsam mit der ungarischen Kirche geplant. In Ungarn sollen zunächst Unterrichtende und Multiplikatoren für die Präventionsarbeit ausgebildet werden. Die Kirchen hätten es aufgrund ihrer gemeinsamen Werte und Grundhaltungen viel einfacher, grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten als staatliche Organe.
Und an die Seite des Staates gerichtet, mahnte sie die Wiederbelebung des «Runden Tisch zum Thema Menschenhandel» im Kanton Aargau mit Polizei, spezialisierten Non Profit Organisationen und Kirchen an. «Ein erster Anlauf ist 2008 im Aargau vom Staat gestoppt worden,» erklärte Bandixen.
ria / F. Worbs
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Gottfried Locher, Präsident des Rates SEK, Tel. 031 370 25 25
Kirchenratspräsidentin Claudia Bandixen, Tel. 062 838 00 11
der Informationsbeauftragte Frank Worbs: Tel. 062 838 00 18 (079 444 97 82)