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Informationen für lutherische Neuzuzüger
Musterschreiben für reformierte Kirchgemeinden

Ein Schreiben informiert zugezogene evangelisch-lutherische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die v.a. aus Deutschland kommen, über die konfessionelle Situation in der Schweiz. Das Schreiben wurde auf Wunsch der Dekanenkonferenz verfasst, weil viele evangelisch-lutherische Kirchenangehörige meist aus Deutschland oder Skandinavien nach dem Zuzug in die Schweiz aus Unwissenheit entweder keiner evangelischen Kirche mehr angehören oder von den Zivilstandsämtern – ohne nachzufragen – in die Kategorie «andere Religionen» eingeordnet werden.

Das Schreiben bzw. das entsprechende Worddokument wird den Kirchgemeinden per E-Mail zur Verfügung gestellt. Sie können es mit dem eigenen Logo und ihren Angaben ergänzen und direkt an in Frage kommende Neuzuzüger und Neuzuzügerinnen schicken oder es den Zivilstandsämtern als Informationsblatt abgeben, damit sie es weitergeben.

Das Informationsblatt weist zunächst auf die drei evangelisch-lutherischen Gemeinden in Basel, Bern und Zürich hin und erklärt dann den lutherischen Kirchenangehörigen, dass die in der Schweiz verbreitete evangelische Volkskirche von reformierter Prägung ist (zu ihr gehören mehr als 90% der Protestanten in der Schweiz). Und dass die reformierte Kirchgemeinde, in der sie jetzt wohnen, sie gerne als Mitglied begrüssen würde. So könnten sie alle Angebote einer protestantischen Kirchgemeinde vor Ort nutzen.
Das Worddokument können Sie in der rechten Spalte herunterladen oder beim Informationsdienst per E-Mail bestellen: info@ref-aargau.ch.



Meldung verfasst von: Frank Worbs.


Aufgeschaltet am 2. März 2010.
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Hier können Sie den Musterbrief als Worddokument herunterladen.
Hier finden Sie eine Art Bedienungsanleitung für den Musterbrief.