In der Präambel ist uns aufgefallen, dass die "Liebe Gottes, wie sie sich in Jesus Christus offenbart", als Grund unserer Kirche genannt wird. Wir halten das für eine theologische Engführung und schlagen vor, Jesus Christus als Grund unserer Kirche zu nennen, am liebsten verbunden mit dem Zitat aus 1. Kor 3, 11: "Einen anderen Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher Jesus Christus ist."
Im Abschnitt "Gottesdienst" (§§ 15-30) haben wir die folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen vorgeschlagen:
§ 18: Da weder Sylvester noch Neujahr dezidiert christliche Feiertage sind, halten wir die Pflicht, an einem dieser Tage Gottesdienst zu feiern, für übertrieben. Die Kirchgemeinden, in denen an diesen Tagen Gottesdienste gefeiert werden, können das auch tun, wenn diese Tage nicht in der Kirchenordnung erwähnt sind.
§ 23: Da sich das Kinderabendmahl in unserer Kirche etabliert hat,
sollte neben Brot und Wein auch der Traubensaft erwähnt werden.
§ 25.2: Dass beide Paten einer christlichen Konfession angehören müssen, halten wir für eine Verkennung der gesellschaftlichen Realität. Dennoch sind wir der Meinung, dass eine Verwurzelung von Paten in einer christlichen Kirche wünschenswert wäre. Gestützt auf die Umfrage beim Pfarrkapitel im Mai 2008 zum Thema „Taufe“ sind wir für folgende Formulierung: „Mindestens einer der Paten gehört einer christlichen Konfession an.“
Die in § 60.4 genannte Beschränkung auf 12 Monate bei der Stellvertretung von vakanten Pfarrstellen unterstützen wir ausdrücklich. Wir sind überzeugt, dass diese Regelung der Tendenz einen Riegel schiebt, Pfarrstellen länger als nötig unbesetzt zu lassen bzw. die Stellvertreter hinzuhalten, bis sich vielleicht eine bessere personelle Lösung findet.
Meldung verfasst von: Lutz Fischer-Lamprecht.
Aufgeschaltet am 16. Juni 2009.
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