Die erste Instanz, das Bezirksgericht Zofingen, hatte ihn im Juni 2010 freigesprochen. Nach dem Rekurs der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil hat nun das Obergericht des Kantons Aargau das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen bestätigt und den ehemaligen Pfarrer in allen Anklagepunkten freigesprochen. Die Aargauer Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil des Obergerichts. Es ist inzwischen rechtsgültig.
Der Pfarrer ist von seinem Pfarramt in Thalheim am Ende der Amtsperiode, Ende Dezember 2010, zurückgetreten und ist zurzeit nicht mehr als Pfarrer in einer Kirchgemeinde tätig.
Meldung verfasst von: Informationsdienst.
Aufgeschaltet am 15. Mai 2011.
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