- Pflege und Förderung der fachlichen und praktischen Fortbildung der Mitglieder.
- Beratung von Verhandlungsgegenständen der Synode, welche die Synode oder der Kirchenrat dem Diakonatskapitel zugewiesen oder das Diakonatskapitel selbst zur Vorbereitung bestimmt.
- Das Diakonatskapitel Aargau ist Mitglied der Organisation "Dachverband SozialdiakonIn" und stellt zwei Delegierte.
- Das Kapitel ist mit dem Verein Frauentisch direkt vernetzt.
- Eine delegierte Person aus dem Kapitel ist Mitglied der theologischen Kommission.
- Förderung der Sammlung von Fachliteratur, Vereinfachen des Zugangs dazu.
Was tun wir?
Mindestens zweimal pro Jahr treffen wir uns zu Kapitel-Tagungen (jeweils einen halben und einen ganzen Tag). Gemäss Kirchenordnung ist die Teilnahme für uns verbindlich und gilt als Arbeitszeit. Die Tagungen sind aktuellen Themen gewidmet.
Zugleich sind sie ein Ort der Begegnung und geben Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch von Informationen und Erfahrungen.
Ordination
Die Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone werden frühestens ein Jahr nach ihrer provisorischen Wählbarkeit ordiniert. Die Ordination findet in der Regel im Herbst, im Rahmen eines feierlichen Gemeindegottesdienstes gemeinsam mit den Pfarrpersonen, statt.
Wichtige Unterlagen für das Amt der Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone:
- Kirchenordnung (SRLA 151.100, $118-$121)
- Dienst- und Lohnreglement für ordinierte Dienste (DLD)
- Reglement der Pensionskasse (PKR)