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Konflikte und der kirchliche Rechtsschutz
Die Reformierte Landeskirche Aargau verfügt über einen ausgebauten Rechtsschutz für ihre Mitglieder und die Kirchgemeinden. Dazu verpflichtet die Verfassung des Kantons Aargau die öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen (§ 114 Abs. 1 KV).

Vor dem Rechtsweg: Konfliktlösungen und Streitkultur
Bevor man rechtliche Mittel ergreift, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Konfliktlösung, die zu einer guten innerkirchlichen Streitkultur gehören und langwierige rechtliche Verfahren unnötig machen.
Die Schlichtungskommission erläutert wesentliche Aspekte von Konflikten und Streitkultur und erklärt bewährte Konfliktlösungsmöglichkeiten wie Beratung, Coaching und Mediation.

Instanzen auf dem Rechtsweg
Zum Rechtsweg der Landeskirche gehören verschiedene kirchliche und - wenn diese durchlaufen sind - mehrere staatliche Instanzen.
Folgende kirchliche Instanzen sind mit der Rechtsprechung beauftragt:
  1. Schlichtungskommission
  2. Kirchenrat
  3. Rekursgericht

Der weitere Rekursweg führt über verschiedene staatliche Instanzen:
  1. Regierungsrat
  2. Personalrekursgericht
  3. Verwaltungsgericht
  4. Bundesgericht

Verfahren
Das kirchliche Rechtsschutzsystem kennt verschiedene Verfahren:
  1. Schlichtungsverfahren
  2. Beschwerde
  3. Klage
  4. Einsprache

Kosten
Es wird zwischen den Verfahrenskosten und den Parteikosten unterschieden (§ 141 Abs. 1 Kirchenordnung). Bei Beschwerde und Klage ist es möglich, das Gesuch für einen unentgeltlichen Rechtsvertreter zu stellen.

Gesetze
Verschiedene kirchliche und staatliche Erlasse sind für die Organisation, die Zuständigkeiten und das Verfahren des kirchlichen Rechtsschutzes bestimmend.