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Das Rekursgericht
Das Rekursgericht ist ein Organ der Landeskirche und für die Rechtssprechung zuständig. Weitere Organe sind: die Synode (gesetzgebendes Organ) und der Kirchenrat (ausführendes Organ).
Das Rekursgericht entscheidet in einer Besetzung von fünf Richtern (§ 1 des Rekursreglements).
Die Zusammensetzung des Rekursgerichts richtet sich nach § 98 Kirchenordnung:
  1. Es besteht aus fünf Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern.
  2. Die Mitglieder des Rekursgerichts können weder der Synode noch dem Kirchenrat angehören. Sie dürfen nicht im Dienst der Landeskirche stehen.

Die Zuständigkeit des Rekursgerichts für das Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 147 Abs. 2 Kirchenordnung (die Eingabefristen stehen auf den Seiten der verschiedenen Verfahren):
Beschwerden gegen Beschlüsse, Verfügungen und Entscheide der Synode und des Kirchenrates werden vom Rekursgericht beurteilt.

Im Klageverfahren ist das Rekursgericht nur zur Beurteilung von Ansprüchen, welche den Kirchenrat (bzw. die Landeskirche) betreffen, zuständig. Vgl. § 150 Abs. 1 und 2 Kirchenordnung:
  1. Vermögensrechtliche Ansprüche und Streitigkeiten aus öffentlichrechtlichen Verträgen sind im Klageverfahren geltend zu machen. Die Klage ist ausgeschlossen, wenn der behauptete Anspruch mit Beschwerde hätte geltend gemacht werden müssen.
  2. Zuständig zur Beurteilung ist der Kirchenrat; in Streitigkeiten, die ihn selbst betreffen, das Rekursgericht.

Das Rekursgericht ist jedoch Rechtsmittelinstanz für Entscheide des Kirchenrats im Klageverfahren. Vgl. § 151 Kirchenordnung:
Entscheide des Kirchenrates im Klageverfahren können innert 30 Tagen mit Beschwerde an das Rekursgericht weitergezogen werden

Eingaben an das Rekursgericht sind an dessen Aktuar resp. Aktuarin zu richten Dieser hat die Verfahrensleitung inne (§ 3 Abs. 5 Rekursreglement) und erlässt die entsprechenden Verfügungen.
Zustelladresse für das Rekursgericht: Adresse des Aktuar resp. der Aktuarin (s.u.).


Portraitbild Christoffel JohnPräsident
John Christoffel
Bleumatthöhe 19
5073 Gipf-Oberfrick
E-Mail john_christoffel@bluewin.ch


Portraitbild Frank GantnerMitglied
Frank Gantner
Ahornweg 6
5000 Aarau
E-Mail frank.gantner@ag.ch


Portraitbild Markus SahliMitglied
Markus Sahli
Burghalde 340
5054 Moosleerau
Telefon 031 370 25 22
Fax 031 370 25 80
E-Mail markus.sahli@sek-feps.ch


Portraitbild Rudolf SchmidMitglied
Rudolf Schmid, Pfarrer
Scheibenstrasse 8
4803 Vordemwald
E-Mail rudolf_schmid@swissonline.ch


Aktuar
Jürg Vögtli, Pfarrer
Häsiweg 4
5018 Erlinsbach
E-Mail juergvoegtli@hotmail.com


Ersatzmitglied
Anja Martina Kaufmann
Milchgasse 7
5000 Aarau


Portrait Rosmarie Keller-HallerErsatzmitglied
Rosmarie Keller-Haller
Baslerstrasse 23
5200 Brugg








Jahresbericht 2008:
Das Rekursgericht befasste sich im Berichtsjahr mit der Beschwerde gegen den Beschluss der Synode vom 14. November 2007 betreffend Einführung der freien Wahl der Kirchgemeinde für die Mitglieder der Reformierten Landeskirche Aargau. Das Rekursgericht kam zum Schluss, dass die von der Synode beschlossene Neuregelung nicht im Einklang mit dem Organisationsstatut als übergeordnetem landeskirchlichem Recht steht. Es hat deshalb den Synodebeschluss aufgehoben.
Jürg Vögtli, Aktuar