Die Zusammensetzung der Schlichtungskommission richtet sich nach § 98 bis Kirchenordnung:
- Die Schlichtungskommission besteht aus dem oder der Vorsitzenden, zwei weiteren Mitgliedern und zwei Ersatzpersonen. Vorsitzende oder Vorsitzender, Mitglieder und Ersatzpersonen werden von der Synode gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre und entspricht derjenigen der Synode.
- Die Mitglieder der Schlichtungskommission können weder dem Kirchenrat noch der Synode oder dem Rekursgericht angehören. Mindestens der oder die Vorsitzende und ein weiteres Mitglied sind unabhängige, nicht in einem Dienstverhältnis zur Landeskirche oder einer Kirchgemeinde stehende Personen, das Gleiche gilt für die Ersatzmitglieder.
Die Schlichtungskommission ist - bis auf wenige Ausnahmen - in allen Streitsachen anzurufen. Ihre Zuständigkeit ist in § 140 Abs. 1 Kirchenordnung geregelt:
- Vor Einreichung einer Beschwerde oder Klage ist in allen Streitsachen die Schlichtungskommission anzurufen. Davon ausgenommen sind Beschwerden gegen Beschlüsse der Synode, der Kirchgemeindeversammlungen oder der Gesamtheit der Stimmberechtigten.
Zustelladresse für die Schlichtungskommission: Der Präsident resp. die Präsidentin.
PräsidentMartin Eppler Chratzernstrasse 9 4803 Vordemwald Telefon 062 752 81 11 E-Mail martin.eppler@bluewin.ch |
VizepräsidentinFrancine Ehrensperger Staufbergstrasse 12 5000 Aarau Telefon 062 822 93 68 E-Mail f.m.ehrensperger@sunrise.ch |
MitgliedChristoph Bolliger, Pfarrer Hintere Hauptgasse 17 4800 Zofingen Telefon 062 751 19 10 E-Mail cbolliger@bolligernet.ch |
ErsatzmitgliedBeatrice Klaus Aarestrasse 65 5000 Aarau Telefon 062 822 71 83 E-Mail beatrice.klaus@maillink.ch |
Ersatzmitglied Urs Spörri Baltenschwilerstrasse 45 8962 Bergdietikon Telefon 044 740 79 09 E-Mail urs.spoerri@bergdietikon.ch Lebenslauf Gemeindeschreiber in Bergdietikon |
Präsident
Vizepräsidentin
Mitglied
Ersatzmitglied