Nach den Einführungen von Kirchenratspräsidentin Claudia Bandixen und die bei der gesamten Revision schriftführende Juristin Tanja Sczuka führten zunächst in die neue Kirchenordnung und ihre Bedeutung für die Landeskirche ein. Ihre Ausführungen lesen Sie in Auszügen oben.
Nach einer theologischen Einordnung des Leiters Theologie und Recht, Philippe Woodtli, auf welchen Kirchentyp die Kirchenordnung der Reformierten Landeskirche Aargau ausgerichtet ist, beschäftigten sich die Anwesenden an vier Stationen mit zwölf ausgewählten Themen der neuen Kirchenordnung. Weil diese zwölf Stationen wichtige Fragen und Regelungen der neuen Kirchenordnung ansprechen, seien sie hier zusammengefasst.
Daniel Hess, Leiter der Arbeitsgruppe 1 «Werte und Theologie» führte in folgende Fragen ein:
- Das Verhältnis von Taufe und Mitgliedschaft (bedingen einander nicht)
Fragen zu Kindertaufe und Patenschaft (Teilweise wird neu Konfessionszugehörigkeiten verlangt)
Jeden Sonntag Gottesdienst? Abbau und Regionalisierung von Gottesdienstangeboten
Philippe Woodtli diskutierte folgende Fragen:
- Definition und Qualität von Seelsorge
Warum ist das Einverständnis des Gemeindepfarramts am Ort für die Durchführung einer kirchlichen Handlung nötig?
Ist das Spendgut an Ordinierte gebunden?
Roland Frauchiger, Leiter der Arbeitsgruppe 2 «Struktur und Organe» leitete folgende Fragen:
- Wie wird der Auftrag der Kirchgemeinden definiert?
Gibt es eine Verpflichtung zur regionalen Zusammenarbeit?
Können sich Kirchgemeinden Freiwilligenarbeit noch leisten?
Daniel Hehl, Leiter der Arbeitsgruppe 3 «Demokratische Instrumente» diskutierte folgende Fragen:
- Führt die Kompetenzdelegation zur Entmündigung der Kirchenpflege?
Ist die Verpflichtung zum Verwandtenausschluss in kirchlichen Behörden noch sinnvoll?
Warum gibt es keine Co- oder Teamleitungspräsidien für Kirchenpflegen?
Meldung verfasst von: Frank Worbs.
Aufgeschaltet am 28. April 2010.
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