Die Frauenberatung der Ev. Frauenhilfe Aargau ist die offizielle, externe Ansprechstelle für Personen, die im Rahmen der Tätigkeit der Reformierten Landeskirche Aargau und ihrer Kirchgemeinden in irgendeiner Form von sexuellen Übergriffen oder Missbrauch betroffen sind. Die Frauenberatung untersteht nicht dem Kirchenrat.
Evangelische Frauenberatung
Vordere Vorstadt 16, 5000 Aarau
Tel. 062 822 79 01
frauenberatung@frauenhilfe-ag.ch
www.frauenhilfe-ag.ch
Informationsmaterialien
1) Das Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe und die Ansprechstelle sind im allgemeinen «Merkblatt zu sexueller Belästigung an Arbeitsplätzen in der Kirche und zu sexuellen Übergriffen im Rahmen kirchlicher Tätigkeit» erklärt. Dieses Merkblatt sollte öffentlich in den Kirchgemeinden aufliegen.
3) Die 24-seitige Broschüre «Sexuelle Übergriffe in der Kirche, ein Leitfaden für kirchliche Mitarbeitende» sensibilisiert kirchliche Mitarbeitende für diese Problematik und gibt Empfehlungen für das angemessene Verhalten in verschiedenen Situationen.
Der Kirchenrat bringt jedes strafrechtlich relevante Verhalten von sich aus zur Anzeige und lässt es von staatlichen Stellen abklären, es sei denn eine betroffene Person wünscht dies explizit nicht. Unabhängig davon wird ein kircheninternes Disziplinarverfahren nach den Vorgaben der Kirchenordnung eröffnet, in dem es keine Verjährungsfristen gibt.
Selbstverpflichtung des Pfarrkapitels
Das Aargauer Pfarrkapitel hat aufgrund der Ereignisse in Umiken eine standesethische Selbstverpflichtung verabschiedet, die für die reformierten Aargauer Pfarrerinnen und Pfarrer gilt. Sie finden das Dokument hier.
Alle Materialien können kostenlos im Sekretariat der Landeskirche bestellt werden: Augustin-Keller-Strasse 1, 5001 Aarau,
Tel. 062 838 00 10, E-Mail: ag@ref.ch .