Unter psychologisch-seelsorgerlichen Nothilfe auf dem Schadenplatz ist zu verstehen: Unterstützung von psychisch traumatisierten Menschen, Helfenden, Zeugen und ihren Angehörigen bei den Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit dem traumatisierenden Ereignis stehen und bei deren psychischen Verarbeitung. Die BetreuerInnen werden in der Regel von den Rettungsdiensten direkt über die Aufgebotsstelle der «Dargebotenen Hand» angefordert. Sie kommen zum Einsatz bei: häuslichen Notfällen mit Todesfolge (Angehörigenbetreuung), schweren Verkehrsunfällen, plötzlichem Kindstod, Suizid (Angehörigenbetreuung), Grossbränden und Grossschadensereignissen, Überbringen von Todesnachrichten, anderen besonders belastenden Ereignissen.
Jeder Notarzt, Rettungssanitäter, Einsatzleiter der Feuerwehr oder Polizei kann das Care-Team anfordern, wenn er/sie dies für erforderlich hält oder Betroffene eine psychosoziale oder seelsorgerliche Betreuung wünschen.
Grundregeln
Bei der psychologisch-seelsorgerlichen Nothilfe sind folgende Grundsätze wichtig:
- Nähe: Der Betroffene soll so nah wie möglich am Ort behandelt werden wo der Zusammenbruch erfolgte.
- Raschheit: Die Betreuung sollte so rasch wie möglich begonnen werden.
- Erwartung: Der Betroffene soll die Erwartung spüren, dass er wieder rasch stabil wird.
- Einfachheit: Die Betreuungsmethode sollte so einfach wie möglich sein.
In der Mehrheit der Aufgebote sind die Care-Team-Mitglieder innerhalb einer halben Stunde vor Ort auf dem Schadenplatz.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche psychologisch-seelsorgerliche Nothilfe sind zudem: ein klar abgesteckter Rahmen: geschützter Raum, genügend Zeit, die Grundbedürfnisse (Essen, Trinken, trockene Kleider etc.) müssen abgedeckt sein, die Betreuung kann einzeln oder in Gruppen von Betroffenen erfolgen.