Im a+o Nr. 9 vom September 2011 (Seite 17) hat Martin Schaufelberger, Bereichsleiter Seelsorge der Landeskirche, über die Schwierigkeiten berichtet, die sich für die Seelsorge der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer in den Kantonsspitälern aufgrund der Umsetzung von Datenschutzbestimmungen im Gesundheitsgesetz ergeben. Pfarrerinnen und Pfarrer bekommen nur noch dann Auskunft über die Anwesenheit von Gemeindegliedern im Kantonsspital, wenn diese der Bekanntgabe ihres Aufenthalts ausdrücklich zustimmen. Weil die entsprechende Frage beim Aufnahmeprozedere im Spital nicht von allen Patientinnen und Patienten richtig verstanden wird, führt dies in der Praxis zu Problemen beim Zugang zu den nötigen Informationen und Enttäuschungen von nicht besuchten Gemeindegliedern in den Kantonsspitälern.
Inzwischen haben auch Grossratsmitglieder die Problematik aufgenommen und am 20. September 2011 eine Interpellation im Grossen Rat eingereicht. Wir publizieren den Text der Interpellation im a+o, weil er zusätzliche Informationen zum politischen Hintergrund und zur Entstehung der Problematik enthält.
Text der Interpellation
«Am 24. Oktober 2006 hat der Grosse Rat das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) in zweiter Beratung beschlossen. Ein Antrag der Kommission AVW zu einer Fremdänderung wurde mit Zustimmung des Regierungsrates vom Plenum angenommen. Dabei wurde § 49 des Gesundheitsgesetzes wie folgt ergänzt: «Die seelsorgerische Betreuung der Patienten ist zu gewährleisten; sie wird durch die Spitalpfarrdienste der anerkannten Landeskirchen und die Gemeindepfarrämter wahrgenommen. Sie haben Anspruch auf Mitteilung von Name und Adresse von Angehörigen ihrer Glaubensgemeinschaft, sofern die Patienten die Weiterleitung ihrer Daten nicht abgelehnt haben.»
Noch bevor das IDAG am 1. Juli 2008 zusammen mit dieser Fremdänderung in Kraft treten konnte, beantragte der Regierungsrat mit Botschaft vom 21. Mai 2008 eine Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. Die vom Parlament bewusst herbeigeführte Änderung zur Gewährleistung der Seelsorge in den Spitälern ging dabei in der grossen Anzahl von Erneuerungen «vergessen». Jedenfalls ist in der Botschaft des Regierungsrats zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes keine Begründung zu finden, wieso die Seelsorge im Spital massiv erschwert werden soll.
Mit dem neuen Gesundheitsgesetz kann nun die Seelsorge der Patienten nicht mehr wie gewohnt gewährleistet werden. Die Leidtragenden sind kranke Menschen, die nun vergebens auf ein aufmunterndes Wort einer Pfarrperson warten. Auch wenn man im besten Fall von einem „Betriebsunfall“ ausgehen kann. führt dies aus verständlichen Gründen zu Verärgerung gegenüber den Landeskirchen und den Spitälern.»
Die Interpellanten bitten den Regierungsrat um Beantwortung u. a. folgender Fragen: «Wie gedenkt der Regierungsrat den «Betriebsunfall» zu korrigieren, damit die seelsorgerische Betreuung der Patienten wiederum gewährleistet werden kann?» «Welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat zu ergreifen, damit der dadurch erfolgte Schaden gering gehalten werden kann?»
Dr. Roland Bialek, EVP, Buchs (Sprecher) und Alexandra Abbt, CVP, Islisberg
Aufgeschaltet am 6. Oktober 2011.
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