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Seelsorgebesuche im Kantonsspital Aarau und Datenschutz
In der reformierten Kirche besteht eine lange Tradition, dass Gemeindeglieder im Spital von den Pfarrerinnen und Pfarrern ihrer Kirchgemeinde besucht werden, um sie in den nicht einfachen Situationen der Krankheit zu begleiten. Der Sinn des Besuches ist die religiöse und psychosoziale Unterstützung im Spital wie auch später zu Hause und die Begleitung von betroffenen Familienangehörigen.

Bei der Aufnahme von Patientinnen und Patienten im Kantonsspital Aarau wurde bisher gefragt, ob jemand katholisch oder reformiert ist. Denn so konnten die Seelsorgenden aus den Kirchgemeinden ihre Mitglieder besuchen, wenn sie im Spital Besuche machten.

Seit Juni 2011 ist aufgrund verschärfter Datenschutzregelungen eine Veränderung im Umgang mit Patientendaten im Kantonsspital Aarau in Kraft getreten, die die Besuche von reformierten Kirchenmitgliedern durch die Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer betrifft. Aufgrund einer Änderung des Aufnahmeverfahrens hat der Datenschutzbeauftragte des Kantonsspitals Aarau verfügt, dass neben der Konfessionszugehörigkeit noch folgender Zusatz erfragt wird: «Wenn Ihr Gemeindepfarrer Spitalbesuche macht, dürfen wir ihm sagen, dass Sie hier sind»? Dies geschieht mündlich im Rahmen des Gesprächs bei der Patientenaufnahme.

Die weitere Evaluation hat ergeben, dass die Frage bei der Patientenadministration gestellt wird, jedoch nicht bei der Aufnahme über den Notfall. Weiter wird ein Nichtbeantworten der Frage einem Nein gleichgestellt. Deshalb erscheinen fast keine reformierten und katholischen Patientinnen und Patienten mehr auf diesen Listen. Das bedeutet, auch Mitglieder, die nicht gefragt wurden und einen Besuch erwarten, werden von den Gemeindeseelsorgenden keinen Besuch erhalten, weil sie nicht auf der Liste der Gemeindeseelsorgenden erscheinen. Diesen Zustand suchen die Landeskirche und die Seelsorgenden durch Gespräche auf verschiedenen Ebenen zu verbessern.

Dem Kantonsspital Aarau sind Patientenzufriedenheit und psychosoziale Betreuung der Patientinnen und Patienten sehr wichtig. Deshalb sollen Erfahrungen und Beschwerden direkt in den Informationskanal des Kantonsspitals Aarau einfliessen. Die Patientenbeschwerdestelle oder Patientenombudsstelle ist dafür zuständig.

Kommen die Beschwerden von Seelsorgenden und Gemeindegliedern direkt dorthin, wird jede Beschwerde offiziell wahrgenommen. Das gibt dem Anliegen, Wege zu finden um die Gemeindeglieder im Spital in der Krankheit zu begleiten, mehr Gewicht.

Leiter der Ombudsstelle ist Martin Rotzler, martin.rotzler@ksa.ch oder 062 838 44 18, Patientenbeschwerdestelle, Tellstrasse 15 in 5001 Aarau.

Damit die Seelsorgenden der Landeskirche von Ihren Erfahrungen und Anfragen wissen und auch entsprechend reagieren können, senden Sie eine Kopie per Mail an die reformierte Seelsorge im KSA. Zuständig sind Franziska Schär, franziska.schaer@ksa.ch und Philipp Kindler, philipp.kindler@ksa.ch.

Die drei Landeskirchen und die Seelsorgenden im Kantonsspital Aarau führen weitere Gespräche mit Spitalleitung und Regierung, um die Situation zu verbessern. Für weitere Informationen stehen die Seelsorgenden im Kantonsspital Aargau und die Bereichsleitung Seelsorge zur Verfügung.

Damit Sie als Seelsorgende nicht vergebens ins Kantonsspital Aarau reisen müssen, um da doch nur ein leere Liste vorzufinden, gibt es die Möglichkeit, über die Nummer 062 838 40 32 zu erfahren, ob Gemeindeglieder aus Ihrer Gemeinde momentan auf der Liste stehen oder nicht.

Martin Schaufelberger



Aufgeschaltet am 5. Oktober 2011.
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