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Projekt zur Entwicklung der fachlichen Seelsorge in regionalen Pflegeinstitutionen
Seelsorge ist zentrales Handeln der Kirche und somit ein Teil des Kernauftrags der reformierten Kirche. Die Kirchgemeinden und die Landeskirche leisten gemeinsam Seelsorge für alle Menschen und besonders für die eigenen Mitglieder. Für eine bestimmte Anzahl Spitäler, Kliniken und Einrichtungen, welche überregional Patienten und Patientinnen aufnehmen, stellt die Landeskirche die Seelsorge sicher. Die Seelsorge in vorwiegend lokalen oder regionalen Einrichtungen weist hingegen noch sehr grosse Unterschiede auf. Der Kirchenrat legt der Synode am 6. Juni 07 ein Konzept zur Entwicklung der fachlichen Seelsorge der Reformierten Landeskirche vor, das qualitative Seelsorge in möglichst allen medizinischen und sozialen Einrichtungen im Kanton Aargau unter Berücksichtigung der begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen sicherstellen soll.


Erhebung der kantonalen Einrichtungen und des Ist-Zustandes der Seelsorge
Eine landeskirchliche Arbeitsgruppe unter der Leitung von Karin Tschanz, Bereichsleiterin Seelsorge, und Kirchenrat Konrad Naegeli, hat das vom Kirchenrat vorgelegte Gesamtkonzept der kantonalen Seelsorge erarbeitet. Als Grundlage für das Konzept hat die Arbeitsgruppe zuerst eine Befragung aller Seelsorgenden in der Aargauer Landeskirche über ihre seelsorgerliche Tätigkeit in regionalen Einrichtungen durchgeführt.
Im Kanton Aargau bestehen über 220 Einrichtungen (Alters- und Pflegeheime der Gemeinden, private Alters- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und andere). Zählt man Spitäler, Kliniken und Gefängnisse dazu sind es über 240 Einrichtungen, in denen Menschen oft gravierende Ereignisse in ihrer Biographie erleben und dabei manchmal über längere Zeit oder für den Rest ihres Lebens bleiben.
Die Auswertung der Antworten ergab, dass die «seelsorgerliche Landkarte» der Reformierten Aargauer Kirche weisse Flecken aufweist: Von den Einrichtungen im Kanton Aargau ist ein Drittel seelsorgerlich genügend bis gut, ein Drittel nicht genügend und ein Drittel gar nicht abgedeckt. Kriterium für eine ausreichende Versorgung in einem Spital oder einer Pflegeeinrichtung sind mindestens zwölf Aktivitäten pro Jahr und Einrichtung wie z.B. Gottesdienste oder Besuche.
Als «fachliche Seelsorge» hat die Arbeitsgruppe die Aufgabe definiert, «Menschen aufzusuchen, sich ihnen zuzuwenden, sie zu begleiten und Antworten auf ihre individuellen Glaubens- und Lebensfragen aus christlicher Perspektive anzubieten».

Die Grundzüge des neuen Gesamtkonzeptes Seelsorge
In Erfüllung eines Folgeauftrags zur Motion Seelsorge in den regionalen Krankenheimen vom November 2000, den die Synode im Januar 2003 erteilt hatte, legt der Kirchenrat der Synode im Juni 2007 nun das Gesamtkonzept zur Entwicklung einer umfassenden fachlichen Seelsorge in der Reformierten Landeskirche Aargau vor. Ziel des Konzeptes ist die Sicherstellung und Qualität der Seelsorge in möglichst allen medizinischen und sozialen Einrichtungen im Kanton Aargau unter Berücksichtigung der begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen.
Der Kirchenrat möchte diese Sicherstellung der kantonalen Seelsorge durch eine regionale Organisation der Seelsorgearbeit erreichen, wie sie an einigen Orten mit Seelsorgeverbänden oder -vereinen der Kirchgemeinden schon heute - allerdings nur punktuell - praktiziert wird. Der Kirchenrat beantragt dazu der Synode die Schaffung bzw. Sicherung von vier bis sechs Verbänden zur Sicherstellung der Seelsorge in den über 200 Einrichtungen im Kanton (Regionalspitäler, kommunale und private Alters- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen).

Mit Orientierung am Beispiel Brugg (Pflegeheim Süssbach), Aarau (Lindenfeld) oder Baden (Regionales Pflegeheim) werden regionale Seelsorgeverbände gebildet, die als klar kirchliche Verbände die Seelsorge in ihrem Gebiet sicherstellen. Die Verbände sichern eine genügende Versorgung mit qualifizierter Seelsorge und sorgen für einen weitgehenden Lastenausgleich unter den Mitgliedgemeinden. Die Sicherstellung der Seelsorge in kleineren regionalen Einrichtungen wird zusätzliche Stellenprozente benötigen. Der exakte Umfang der zusätzlichen Prozente soll vor Ort durch die geplanten Verbände festgelegt werden.
Die Landeskirche trägt in erster Linie die Verantwortung für die Qualitätssicherung und die Standards für genügende und qualifizierte Seelsorge. Sie will dies in enger Zusammenarbeit mit den Kirchgemeinden erreichen. Grössere Differenzen könnten allenfalls zwischen den Verbänden finanziell ausgeglichen werden.

Projektstelle für drei Jahre
Um diesen Prozess zu unterstützen hat die Synode am 6. Juni 2007 eine auf drei Jahre befristete Projektstelle zur Umsetzung des Projektes bewilligt - zur Schaffung und Etablierung der Verbände in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kirchgemeinden und zur Erarbeitung und Umsetzung der dazu notwendigen, möglichst einfachen Regularien. Ausserdem soll die Projektstelle im Auftrag des Kirchenrates verbindliche Qualitätsstandards für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem Bereich Seelsorge der Landeskirchlichen Dienste in allen Einrichtungen entwickeln. Die mit 40 Stellenprozenten dotierte Projektstelle kostet 65 000 Franken pro Jahr.
Informationsdienst