Die Anstellung von landeskirchlich beauftragten Katechetinnen und Katecheten erfolgt aufgrund einer Anstellungsverfügung. Beauftragt wird, wer über eine abgeschlossene und anerkannte Ausbildung verfügt.
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Weiterführende Informationen |
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Zahlreiche Informationen und Hilfsmittel, u.a. mit Massnahmenempfehlungen bei Neuanstellungen auf der Website von PH Aargau
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.