Die folgenden Ausführungen zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses beziehen sich nur auf die Nicht Ordinierten. (Die Beendigung des Dienstverhältnisses der Ordinierten unterscheidet sich davon stark.) Die möglichen Gründe für eine Beendigung des Anstellungsverhältnisses mit nicht Ordinierten Mitarbeitenden sind:
•Ablauf einer befristeten Anstellung
•Auflösung in gegenseitigem Einvernehmen
•Arbeitsunfähigkeit infolge Invalidität
•Erreichen der Altersgrenze
•Tod der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.
Am Ende des Dienstverhältnisses – natürlich ausgenommen im Todesfall – sollte ein Arbeitszeugnis erstellt werden. Verlangt die ordinierte Person ein Arbeitszeugnis, so ist die Kirchenpflege dazu verpflichtet, eines auszustellen.
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Rechtliche Grundlagen |
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Ähnliche Themen |
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Beendigung Dienstverhältnis Ordinierte
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