Das Kirchgemeindereglement ist ein Erlass der Kirchgemeindeversammlung. Es füllt Spielräume aus, welche die Kirchenordnung offen lässt und regelt die Aufbauorganisation der Kirchgemeinde, wenn diese nicht in die Kompetenz der Kirchenpflege fallen soll.
Der Erlass eines Kirchgemeindereglements ist im Unterschied zur politischen Gemeinde freiwillig.
Kirchgemeindereglemente müssen dem Kirchenrat zur Prüfung unterbreitet werden, bevor sie der Kirchgemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Und nach der Beschlussfassung sind sie vom Kirchenrat zu genehmigen. Dieses Verfahren bezweckt einerseits, Widersprüche zu kirchlichem oder allgemeinem öffentlichen Recht zu vermeiden und sichert andererseits eine kompetente Unterstützung bei der Abfassung.
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Hilfsmittel |
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Mustervorlage für ein Kirchgemeindereglement
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 44 Abs. 1 Ziff. 3 und § 108 Abs. 1 Ziff. 19 Kirchenordnung
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