Neuwahl Kirchenratspräsidium
An der Synode vom 3. Juni wird das Kirchenratspräsidium neu gewählt. Die beiden Kandidierenden stellen sich in einem öffentlichen Wahlpodium und bei den Hearings der Synodefraktionen vor.
An der Synode vom 3. Juni wird das Kirchenratspräsidium neu gewählt. Die beiden Kandidierenden stellen sich in einem öffentlichen Wahlpodium und bei den Hearings der Synodefraktionen vor.
Zu Ehren von Pfarrerin Sylvia Michel findet am 7. Juni 2026 ein Gedenkgottesdienst in Ammerswil statt.
Zum 500-Jahre-Jubiläum wird die Badener Disputation unter dem Titel Disput(N)ation inszeniert – als Impuls für einen respektvollen Austausch in Zeiten von Polarisierung und globalen Krisen.
Die Reformierte Kirche Aargau spendet 10'000 Franken zugunsten der kriegsbetroffenen Zivilbevölkerung im Libanon.
Der Kirchenrat hat am 23. April die Einrichtung eines Kuratoriums für die Reformierte Kirchgemeinde Umiken beschlossen. Die Amtsgeschäfte werden am 4. Mai an Kurator Markus Fricker übergeben.
Die Zahl der Kirchenaustritte war niedriger als in den Vorjahren. Die Zahl der Taufen ging drastisch zurück. Erfreulich ist die Tatsache, dass sich vermehrt junge Erwachsene für die Taufe entscheiden.
An der Herbstsynode 2025 zeigten die anwesenden 134 Synodalen ihr Vertrauen in den laufenden Kirchenreformprozess: Mit deutlichen Mehrheiten verabschiedeten sie zentrale Reformvorlagen.
Segen und Dank für ein Kind, den Zugang zur Kraft Gottes eröffnen und Teil einer grossen Gemeinschaft werden.
Seelsorgerinnen und Seelsorger begleiten Menschen in allen Lebenslagen: In der Trauer, bei belastenden Erfahrungen, bei Krankheiten
Zwei Menschen sagen «Ja» zu einander und bitten um Gottes Segen. Kirchlich heiraten - himmlisch schön.
Konfirmation bedeutet erwachsen werden und im Leben und Glauben selbständig entscheiden - mit dem Segen Gottes.
Barbara Zimmermann ist in der Kirchenpflege der Kirchgemeinde Mellingen. Sie sagt: «Ich engagiere mich mit Herzblut.»
Wenn Menschen trauern, sind christlicher Zuspruch, Trost und Begleitung Sinn und Aufgabe der Abdankung.
Jede Person oder Familien können um gottesdienstliche Segensfeiern in besonderen Lebenssituationen bitten.