Besondere Segnungsfeiern

Jede Person, Paare oder Familien können um gottesdienstliche Segensfeiern zu besonderen Lebenssituationen und Lebensübergängen bitten. Segen ist freier Zuspruch von Gottes Güte. Im Segen wird einem Menschen Gutes zugesprochen. In der Segnungsfeier wird rituell sichtbar gemacht, dass das Wohlergehen des Menschen nicht nur von äusseren Umständen oder Mitmenschen abhängig ist, sondern dass sich das Gute auch aus anderen, umfassenderen Quellen speist.

Die Aargauer Landeskirche sieht zum Beispiel auch Segensrituale für homosexuelle Paare oder anstelle einer Taufe vor, sofern eine Pfarrerin oder ein Pfarrer zu einer solchen Feier bereit sind. Zudem unterhält sie ein Unterstützungsangebot für Eltern (s.u. Ansprechpersonen), welche aufgrund von besonderen Umständen keine geeignete Pfarrperson für folgende Anliegen finden:

  • Taufe/Kindersegnung
  • Trauer- und Gedenkfeiern für Sternenkinder
  • Trauerrituale für Kinder
  • Besondere (Übergangs-)Segensfeiern für Kinder und Jugendliche

Eine besondere Bedeutung erlangt ein Segen bei Lebensübergängen. Deshalb gehört zu jedem kirchlichen Lebensübergangsritual oder Handlung wie Taufe, Konfirmation, Trauung oder Trauerfeier ein Segen:

Segen in besonderen Lebenssituationen

Wenn Eltern z.B. ihr Kind nicht taufen lassen möchten, können sie es auch im Gottesdienst segnen lassen. Jede Person oder Familie kann aber auch in anderen Lebenssituationen um einen Segen oder eine besondere Feier bitten. In der Taufe (Segnung des Täuflings), Konfirmation (Segnung des Jugendlichen), Trauung (Segnung des Brautpaares) und Abdankung (Segnung der Hinterbliebenen) hat der Segen eine besondere Bedeutung.


Die Aargauer Landeskirche sieht diese Möglichkeit zum Beispiel auch für homosexuelle Paare vor, sofern die Pfarrerin oder der Pfarrer zu einer solchen Feier bereit sind.
Der Segen Gottes bzw. die Bitte um den Segen Gottes kommen besonders am Schluss des Gottesdienstes und in der seelsorgerlichen Begleitung von Menschen zum Ausdruck.

Segen im Gottesdienst

Der Segen - oder genauer - die Bitte um Gottes Segen gehört zu jedem Gottesdienst. Im reformierten Glaubensverständnis handelt es sich dabei um die Bitte um den Segen Gottes, weil der Segen Gottes nicht in der Verfügbarkeit des Menschen liegt. Segenshandlungen und der Zuspruch des Segens sind nicht an ein kirchliches Amt gebunden. Alle Menschen können diesen anderen Menschen weitergeben oder für sie darum bitten.

Ihre Ansprechpersonen

  • Thut Monika
    • Monika Thut
      • Pfarrerin
      • Religionspädagogin
      • Leitung Fachbereich Kind und Kirche
      • Mitarbeiterin Fachbereich Religionspädagogik
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