Jede Person, Paare oder Familien können um gottesdienstliche Segensfeiern zu besonderen Lebenssituationen und Lebensübergängen bitten. Segen ist freier Zuspruch von Gottes Güte. Im Segen wird einem Menschen Gutes zugesprochen. In der Segnungsfeier wird rituell sichtbar gemacht, dass das Wohlergehen des Menschen nicht nur von äusseren Umständen oder Mitmenschen abhängig ist, sondern dass sich das Gute auch aus anderen, umfassenderen Quellen speist.
Eine besondere Bedeutung erlangt ein Segen bei Lebensübergängen. Deshalb gehört zu jedem kirchlichen Lebensübergangsritual ein Segen: In der Taufe (Segnung des Täuflings), der Konfirmation (Segnung des Jugendlichen), der Trauung (Segnung des Brautpaares) und der Abdankung (Segnung der Hinterbliebenen). Jede Person oder Familie kann aber auch in anderen Lebenssituationen um einen Segen oder eine besondere Feier bitten:
- Eltern, die ihr Kind nicht taufen lassen möchten, können es auch im Gottesdienst segnen lassen.
- Trauer- und Gedenkfeiern für Sternenkinder helfen beim Abschiednehmen.
- Trauerrituale für Kinder unterstützen kindgerecht.
- Besondere (Übergangs-)Segensfeiern für Kinder und Jugendliche gehen auf aktuelle Fragen und Befindlichkeiten ein.
Der Segen gehört zum Abschluss von jedem Gottesdienst. Im reformierten Glaubensverständnis handelt es sich dabei um die Bitte um den Segen Gottes, weil der Segen Gottes nicht in der Verfügbarkeit des Menschen liegt. Segenshandlungen und der Zuspruch des Segens sind nicht an ein kirchliches Amt gebunden. Alle Menschen können diesen anderen Menschen weitergeben oder für sie darum bitten.