Zur Ausführung seiner Geschäfte führt der Kirchenrat die Landeskirchliche Dienste. Die operative Führung der Landeskirchlichen Dienste, die in vier Bereiche aufgeteilt sind, liegt in der Hand der Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung setzt sich zusammen aus den Leiterinnen und Leitern der vier Bereiche unter dem Vorsitz des Kirchenratspräsidiums.
Die Fachstellen der Landeskirchlichen Dienste sind in vier Bereiche aufgeteilt: Gemeindedienste, Seelsorge und Kantonale Dienste, Gesamtkirchliche Dienste, Zentrale Dienste.