Bei der kirchlichen Trauung sagen zwei Menschen «Ja» zu einander und bitten um Gottes Segen. Sie können den Gottesdienst mitgestalten. Die Trauung ist kostenlos. Die Kirche steht am Wohnort kostenlos zur Verfügung. Wenn sie in einer anderen Kirche heiraten möchten, werden die Kosten teilweise zurückerstattet. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist Bescheinigung über die Eheschliessung vom Zivilstandsamt.
Gehören Sie unterschiedlichen Konfessionen oder Religionen an, erfahren Sie bei Ihrem Pfarramt, was zu beachten ist. Falls ein Partner der Röm.-katholischen Kirche angehört, benötigt dieser einen sogenannten "Formdispens", der vom Katholischen Pfarramt ausgestellt wird, damit die Trauung von der röm.-kath. Kirche anerkannt wird.
Sind weder Braut noch Bräutigam Mitglied einer Kirche haben sie zwar kein Anrecht auf eine kirchliche Feier, sie können sich aber bei einem Pfarrer oder einer Pfarrerin über die Bedingungen und Möglichkeiten einer kirchlichen Feier informieren. Über die Durchführung einer solchen Feier entscheidet der Pfarrer oder die Pfarrerin. Die Kosten übernimmt das Brautpaar.
Rückerstattung der Kosten für die Benützung der Kirche
Möchte das Brautpaar nicht in der Kirche seines Wohnorts getraut werden, kann es (bitte frühzeitig) eine andere Kirche reservieren. Beliebte Hochzeitskirchen sind oft ein Jahr im Voraus gebucht. Wenn Braut oder Bräutigam Mitglied der Reformierten Kirche Aargau ist, übernimmt die Landeskirche auf Antrag die Benützungskosten. Bitte fragen Sie dazu Ihren Pfarrer oder Pfarrerin.
- Informationen zur Kostenrückerstattung bei Trauungen ausserhalb der eigenen Kirchgemeinde (PDF)
- Antrag zur Kostenrückerstattung bei Trauungen ausserhalb der eigenen Kirchgemeinde für reformierte Mitglieder (DOCX)
Vorgehen
Das Brautpaar sollte ihre Trauung möglichst frühzeitig bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer ihrer Wahl anmelden und in einem Vorbereitungsgespräch weitere Einzelheiten zu besprechen. In der Regel können sie sich an den Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer eigenen Kirchgemeinde wenden. Es kann aber auch jeder andere Pfarrer oder Pfarrerin, die Sie persönlich kennen, einen Traugottesdienst mit ihnen feiern.
Ort und Zeit
Ort und Zeit der kirchlichen Trauung müssen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin im Voraus vereinbart werden. Viele Pfarrer oder Pfarrerinnen möchten in einer vertretbaren Entfernung von ihrer Kirchgemeinde Traugottesdienste feiern. Eventuell muss das Brautpaar dann mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin der gewünschten Hochzeitskirche Kontakt aufnehmen.