Der Rechtsdienst ist zuständig für alles Rechtliche in der Landeskirche.
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Rechtsdiensts gehören:
- Pflege und Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen der Landeskirche (Rechtssetzung)
- Beratung des Kirchenrats und der Landeskirchlichen Dienste in rechtlichen Angelegenheiten
- Leitung von Rechtsbehelfs-, Rechtsmittel- und Disziplinarverfahren
- Erstellung von Rechtsgutachten
Beratung von Kirchgemeinden
Für die Beratung von Kirchgemeinden und Mitarbeitenden ist die Gemeindeberatung zuständig.
Ihre Ansprechpersonen
- Mirjam Kottmann
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- Juristin Rechtsdienst
- Rechtsanwältin
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- Frank Klein
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- Dr. iur.
- Jurist Rechtsdienst
- zum Profil
- Brigitte Schlick
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- Sachbearbeitung Rechtsdienst
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