Der Rechtsdienst ist zuständig für alles Rechtliche in der Landeskirche.
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Rechtsdiensts gehören:
- Pflege und Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen der Landeskirche (Rechtssetzung)
- Beratung des Kirchenrats und der Landeskirchlichen Dienste in rechtlichen Angelegenheiten
- Leitung von Rechtsbehelfs-, Rechtsmittel- und Disziplinarverfahren
- Erstellung von Rechtsgutachten
Beratung von Kirchgemeinden
Für die Beratung von Kirchgemeinden und Mitarbeitenden ist die Gemeindeberatung zuständig.