Der Rechtsdienst ist zuständig für alles Rechtliche in der Landeskirche.
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Rechtsdiensts gehören:
- Pflege und Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen der Landeskirche (Rechtssetzung)
- Beratung des Kirchenrats und der Landeskirchlichen Dienste in rechtlichen Angelegenheiten
- Leitung von Rechtsbehelfs-, Rechtsmittel- und Disziplinarverfahren
- Erstellung von Rechtsgutachten
Beratung von Kirchgemeinden
Für die Beratung von Kirchgemeinden und Mitarbeitenden ist die Gemeindeberatung zuständig.
Ihre Ansprechpersonen
- David Lentzsch
-
- Pfarrer
- Bereichsleiter Gesamtkirchliche Dienste
- Leiter Theologie und Kirche
- Mitglied Theologische Kommission
- zum Profil
- Frank Klein
-
- Dr. iur.
- Jurist Rechtsdienst
- zum Profil
- Domenico Altomonte
-
- lic. iur.
- Jurist Rechtsdienst
- zum Profil
- Maren Schweitzer
-
- Sachbearbeiterin Kanzlei
- Kirchenschreiber-Stellvertreterin
- Sachbearbeiterin Rechtsdienst
- zum Profil