Die Aufgabe der Kommission Laienpredigt ist die Ausbildung von Personen, die kein Theologiestudium abgeschlossen haben, zum Predigtdienst in den Kirchgemeinden. Der Fokus richtet sich auf interessierte Personen aus den Kirchgemeinden, die der Kirche nahestehen und mit ihren Erfahrungen ihre Alltagswelt mit dem Evangelium in Beziehung bringen möchten. Sie sollen befähigt werden, selbstständig Gemeindegottesdienste zu leiten.
Der Kirchenrat erteilt aufgrund der Empfehlung der Kommission Laienpredigt die Zulassung zum Laienprediger resp. zur Laienpredigerin.
Ausserdem ist die Kommission Laienpredigt für den Gemeindesonntag zuständig und gibt jedes Jahr das Werkheft zum Gottesdienst am Gemeindesonnstag heraus.
Die Kommission Laienpredigt der Reformierten Landeskirche ist eine kirchenrätliche Kommission: Ihre Mitglieder und das Präsidium werden vom Kirchenrat gewählt. Bei der Zusammensetzung achtet der Kirchenrat darauf, dass Theologen, Theologinnen und Sozialdiakoninnen, Sozialdiakone sowie Laien in der Kommission vertreten sind.
Predigterlaubnis und Bestand
2023 verfügten 23 Personen über die definitive Predigterlaubnis im Aargau: Dazu kommen 7 Frauen und Männer, die zurzeit in Ausbildung sind und eine provisorische Predigterlaubnis besitzen.