Laienprediger, Laienpredigerin kann werden, wer Mitglied der Reformierte Kirche Aargau ist. Erfahrungen aus der eigenen Lebens- und Alltagswelt sollen in Gottesdiensten mit dem Evangelium in Beziehung gebracht werden. Die Ausbildung zum und Tätigkeit als Laienprediger, Laienpredigerin ist auch für Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone möglich, die bereits in einem kirchlichen Arbeitsfeld tätig sind.
Das Gesuch um Aufnahme in die Ausbildung und der damit verbundenen provisorischen Predigterlaubnis ist an Simone Wüthrich von der Kommission Laienpredigt zu stellen. Das Gesuch enthält einen formellen Antrag der Kirchenpflege des Wohnortes oder der anstellenden Gemeinde und eine Stellungnahme des Kandidaten/der Kandidatin über die Motivation und die Beweggründe. Ebenso ist ein Lebenslauf enthalten.
Die Kommission führt mit den Kandidaten ein Aufnahmegespräch und entscheidet über die Aufnahme in die mindestens zwei Jahre dauernde Ausbildung. Die Kommission sucht für die Auszubildenden einen Mentor/eine Mentorin. Diese Person begleitet den/die Laienprediger/in in Ausbildung, indem durchgeführte Gottesdienste besprochen und Fragen z.B. zu Zielen der Predigten/Gottesdienste, zur Predigtvorbereitung, zur Liturgie oder Theologie geklärt werden. Mentoren schreiben auch Zwischenberichte und einen ausführlichen Schlussbericht. Die Auszubildenden halten bis zum Abschluss der Ausbildung mindestens 10 Gottesdienste, von denen drei Gottesdienstmanuskripte der Kommission Laienpredigt schriftlich vorgelegt werden. Eine Delegation der Kommission Laienpredigt besucht mindestens einen Gottesdienst und gibt der predigenden Person ein Feedback. Der/die Auszubildende besucht die jährlich stattfindende Weiterbildung für Laienprediger/innen. Am Ende der Ausbildung erstellt der/die Kandidatin einen ausführlichen Schlussbericht u.a. über die eigene Entwicklung während der Ausbildung, Lernerfolge und erworbene Kenntnisse. Die Kommission Laienpredigt führt mit jeder Kandidatin/jedem Kandidaten vor dem Antrag auf die Erteilung der definitiven Predigterlaubnis durch den Kirchenrat ein Schlussgespräch.
Laienprediger/innen bilden sich auch nach der Ausbildung weiter. Innerhalb von vier Jahren sind mindestens zwei Weiterbildungen zu besuchen. Die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Weiterbildung der Kommission Laienpredigt sollte auch später eine Selbstverständlichkeit für Laienprediger/innen sein.