Der/die Kirchenschreiber/in leitet die Kanzlei (Sekretariat) der Landeskirche und führt das Protokoll des Kirchenrats und der Synode sowie das Archiv. Er/sie gehört der erweiterten Geschäftsleitung der Landeskirchlichen Dienste an und ist zusammen mit dem Kirchenratspräsidium für die Landeskirche zeichnungsberechtigt.