Die Aargauer Kirchgemeinden werden partnerschaftlich von ehrenamtlich gewählten Mitgliedern und den ordinierten Angestellten der Kirchgemeinde (Pfarrerinnen, Pfarrer und Sozialdiakoninnen, Sozialdiakone) geführt. Die Kirchenpflege sorgt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Aufbau der Kirchgemeinde. Das Präsidium wird immer von einem ehrenamtlichen Mitglied geführt.
In der Regel tagt die Kirchenpflege ein Mal im Monat, nicht öffentlich.
Mitglieder und Einsitz in die Kirchenpflege
Die Kirchenpflege besteht einschliesslich der Präsidentin oder des Präsidenten aus mindestens vier ehrenamtlichen Mitgliedern, den Pfarrerinnen und Pfarrern und Sozialdiakoninnen und -diakonen, die ihr von Amtes wegen angehören. Beschränkungen für die ordinierten Dienste sind durch das Delegationsprinzip möglich. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenpflege werden für vier Jahre von der Kirchgemeinde gewählt. Sie müssen in der Kirchenpflege die Mehrheit bilden.
- Hilfsmittel zur Werbung von neuen Mitgliedern für die Kirchenpflege
- Geistliche Impulse für Kirchenpflegen
Aufgaben der Kirchenpflege
Die Kirchenpflege hat insbesondere folgende Pflichten und Befugnisse:
- Sie beruft die Kirchgemeindeversammlung ein und bereitet sie vor.
- Sie vollzieht die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung und die Erlasse von Synode und Kirchenrat.
- Sie stellt Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit pfarramtlichen und sozialdiakonischen Aufgaben an.
- Sie stellt die nicht ordinierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchgemeinde an.
- Sie sucht Beanstandungen an der Amtsführung von Pfarrerinnen, Pfarrern, Sozialdiakoninnen, Sozialdiakonen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchgemeinde einvernehmlich zu klären oder leitet sie weiter.
- Sie schützt Pfarrerinnen, Pfarrer, Sozialdiakoninnen, Sozialdiakone sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ihrer Amtsführung ungerechtfertigt angefochten werden.
- Sie sorgt für die Führung der kirchlichen Stimmregister ab dem 16. Altersjahr.
- Die Kirchenpflege trägt die Verantwortung für die Verwaltung der materiellen Güter der Kirchgemeinde und beschliesst im Rahmen des Voranschlages über die Verwendung des gesamten Ertrages.
Die wichtigsten Unterlagen für Kirchenpflegemitglieder
Organisationsstatut OS
Kirchenordnung KO
Broschüre "Die Landeskirchlichen Dienste"
Aktuelle Broschüre „Weiterbildung für Kirchgemeinden“
Aktuelle Broschüre „Bildung und Spiritualität“
Zeitung a+o für Mitarbeitende der Reformierten Landeskirche Aargau
- Organisationsstatut
- Kirchenordnung
- Broschüre Landeskirchliche Dienste (PDF)
- Aktuelle Broschüre Weiterbildung für Kirchgemeinden (PDF)
- Aktuelle Broschüre Bildung & Spiritualiät (PDF)
- Informationsmagazin der Landeskirche a+o
Zusätzliche Unterlagen für die Kirchenpflegepräsidentinnen und Kirchenpflegepräsidenten bzw. für die Gemeindeleitung
Prävention von Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen
Geschäftsordnung für Kirchgemeindeversammlungen
- Prävention von Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen (bitte scrollen)
- Geschäftsordnung für Kirchgemeindeversammlungen
Aktueller Jahresbericht der Landeskirche
Jahresberichte der Reformierten Landeskirche