Kommunikation der Kirchgemeinden

Zur Kommunikationsarbeit in der Kirchgemeinde gehört die zentrale Verantwortlichkeit im Ressort «Information und Öffentlichkeitsarbeit» (oder kurz «Kommunikation»). Dieses Ressort wird deshalb in allen Aargauer Kirchenpflegen als Aufgabe ausgewiesen. Für den/die Ressorverantwortliche/n gibt es ein Pflichtenheft mit klaren Aufgaben und Kompetenzen. Auf dieser finden Sie spezielle Hinweise und Hilfsmittel zur Krisenkommunikation und zum Umgang mit Bildern (Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte).

Krisensituationen können in der Kirchgemeinde durch: Unfälle und tragische Ereignisse oder personelle Spannungen und Konflikte in der Gemeinde entstehen. In Krisensituationen geht alles sehr schnell. Elektronische Medien und Zeitungen sind oft früher da, als man erwartet und wollen sofort Auskunft und Informationen. Als Erstes sollten die Fachstellen Kommunikation und Theologie & Kirche der Landeskirche informiert und zur Beratung beigezogen werden - siehe Kontakt, in dringenden Fällen: 079 444 97 82. Der Informationsdienst der Landeskirche unterstützt die Kirchgemeinde bei den Gesprächen mit Medienvertretern und übernimmt allenfalls die kantonale Medienarbeit.

Leitfaden zum Handeln und Kommunizieren in Krisensitutionen mit 6 Checklisten (PDF)

Bilder in kirchlichen Publikationen

Die Fragen zu Urheberrechten und Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen sind für die Kirchgemeinden bei der Publikation von Bildern sehr wichtig. Die Aargauer Landeskirche hat zusammen mit den Reformierten Medien und der Zürcher Kirche einen "Leitfaden zum Schutz von Bild- und Urheberrechten und zur Beachtung der Persönlichkeitsrechten" verfasst. Wenn eine Kirchgemeinde diese Rechte nicht beachtet und verletzt, kann es zu finanziellen Entschädigungsforderungen kommen.

Leitfaden zum Schutz von Bild- und Urheberrechten und zur Beachtung der Persönlichkeitsrechten (PDF)

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