Die Aargauer Landeskirche besteht aus 72 Kirchgemeinden und zwei Kirchgenossenschaften mit insgesamt ca. 144 000 Mitgliedern. Die Kirchgemeinden werden selbstständig geführt und haben in der Regel zwischen 600 und 5000 Mitglieder. Die vier grössten Gemeinden sind Baden, Bremgarten-Mutschellen, Mellingen und Zofingen.
Die Kirchgemeinden sind gemäss Aargauer Kantonsverfassung seit 1886 selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie werden von den Kirchenpflegen geführt. Oberstes Organ ist die Kirchgemeindeversammlung, an der zweimal im Jahr alle stimmberechtigten Mitglieder über die Geschäfte und Finanzen entscheiden. Die sehr kleinen Diasporagemeinden Kaiserstuhl-Fisibach und Schneisingen-Siglistorf sind vereinsrechtlich als Kirchgenossenschaften organisiert.
Aufgaben der Kirchgemeinden
Die Gemeinden sind für Gottesdienste, Amtshandlungen (Beerdigung, Trauung), Seelsorge, Unterricht (Pädagogisches Handeln), Erwachsenenbildung, Diakonie und Mission auf ihrem Gebiet zuständig und arbeiten an gesamtkirchlichen Aufgaben mit. Sie verwalten ihr Vermögen und ihre Einkünfte selbständig gemäss den Verwaltungsgrundsätzen der Reformierten Landeskirche. Sie haben das Recht, für Zwecke der Kirche Steuern zu erheben und unter ihren Angehörigen freiwillige Sammlungen durchzuführen.
Regionale Einteilung der Kirchgemeinden in 6 Dekanate
Die 74 Gemeinden sind in den sechs Dekanaten Aarau, Baden, Brugg, Kulm, Lenzburg und Zofingen zusammengefasst. Auf regionaler Ebene, innerhalb eines Dekanats oder eines Bezirks, gehen sie bestimmte Aufgaben gemeinsam an: z.B. Familien- und Eheberatung, Seelsorge in regionalen Kranken- und Pflegeheimen.