Stiftung Diakonie-Rappen

Die Stiftung bezweckt auf ausschliesslich gemeinnütziger Basis die Unterstützung von Menschen in Not­situationen im Kanton Aargau zur Verbesserung ihrer Lebenssituation, soweit nicht andere Institutionen die entsprechende Hilfeleistung übernehmen. Sie wurde am 14.11.1996 von den Mitgliedern des Diakonatskapitels Ursula Bezzola, Heidi Neeser und Sigwin Sprenger gegründet.

Was ist der Diakonie-Rappen?

Die Stiftung Diakonie-Rappen unterstützt Menschen in Notsituationen. Im Aargau wohnhafte Personen können durch eine Kirchgemeinde oder eine Fachstelle ein Gesuch einreichen lassen. Die Unterstützung kann höchstens einmal jährlich CHF 800.- betragen.

Die Stiftung wurde von Sozialdiakon*innen der Reformierten Landeskirche gegründet. Gedacht war, dass ein Rappen pro Lohnfranken weitergegeben wird. Das funktioniert heute nicht mehr so. Doch dank Spenden können noch immer jährlich rund 150 Notlagen abgefedert werden. Die völlig ohne Spesen arbeitenden Sitftungsrät*innen sind auf Deine Spende angewiesen, damit der Diakonie-Rappen weiter funktionieren kann.

Steuerabzug

Aufgrund der vom Kantonalen Steueramt des Kantons Aargau anerkannten Gemeinnützigkeit der Stiftung Diakonie-Rappen sind Spenden bei den Steuern abzugsfähig.

Informationen und Kontakt & Gesucheingabe

Stiftung Diakonie-Rappen Rahel Fritschi
Geschäftsstelle, Hintergasse 14, 4938 Rohrbach
076 799 79 19
[email protected]

DEIN RAPPEN ZÄHLT! DEINE SPENDE IST NOT-WENDEND
Postkonto 12-221158-3 Stiftung Diakonie-Rappen I 5000 Aarau

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beauftragte im Bereich der Diakonie und der Sozialen Arbeit im Kanton Aargau klären die Situationen gründlich ab und können Gesuche an die Stiftung stellen. Über die Hilfeleistungen entscheidet der Stiftungsrat abschliessend. Er arbeitet unentgeltlich.

So hilft der Diakonie-Rappen

Beispiel 1 Familie Z. reicht das Geld für das Wintersport lager ihres Sohnes nicht, der doch so gerne mit den KollegInnen mitgehen würde. Der Diakonie-Rappen hilft mit CHF 350.- .

Beispiel 2 Frau S. muss die Wohnung wechseln, weil die Sozialhilfe die Mietkosten der bisherigen Wohnung nach dem Tod ihres Mannes nicht mehr trägt. Die Umzugskosten werden nur teilweise vergütet. Der Diakonie-Rappen bezahlt CHF 500.- an den Rest.

Beispiel 3 Familie A. möchte den C-Ausweis, um bessere Chancen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt zu haben. Die dafür notwendigen Papiere müssen aufwendig beschafft, übersetzt und beglaubigt werden. Der Diakonie-Rappen unterstützt die Familie mit CHF 700.-.

Stiftungsrat

  • Sigwin Sprenger, Präsident, Sozialdiakon, Niederwil
  • Rahel Fritschi, Geschäftsstelle, Sozialdiakonin, Rohrbach
  • Bettina Meyer, Sozialarbeiterin, Synodale, Baden
  • Anna Schütz, Pfarrerin, Aarau
  • Rudolf Wernli, Kassier, Sozialdiakon, Aarau Rohr

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