Stiftung Diakonie-Rappen

Die Stiftung bezweckt auf ausschliesslich gemeinnütziger Basis die Unterstützung von Menschen in Not­situationen im Kanton Aargau zur Verbesserung ihrer Lebenssituation, soweit nicht andere Institutionen die entsprechende Hilfeleistung übernehmen. Sie wurde am 14.11.1996 von den Mitgliedern des Diakonatskapitels Ursula Bezzola, Heidi Neeser und Sigwin Sprenger gegründet.

Spenden

Spenderinnen und Spender bezahlen zum Beispiel während einer selber bestimmten Zeit von jedem verdienten Franken einen Rappen (Diakonie-Rappen) oder einen freien Betrag an die Stiftung – als Zeichen der Solidarität mit notleidenden Menschen. Weiter unterstützen die römisch-katholische und die reformierte Landeskirche sowie verschiedene Kirchgemeinden die Arbeit mit Beiträgen und Kollekten. Die Spenden kommen vollumfänglich dem Stiftungszweck zugute.

Steuerabzug

Aufgrund der vom Kantonalen Steueramt des Kantons Aargau anerkannten Gemeinnützigkeit der Stiftung Diakonie-Rappen sind Spenden bei den Steuern abzugsfähig.

Gesuche

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beauftragte im Bereich der Diakonie und der Sozialen Arbeit im Kanton Aargau klären die Situationen gründlich ab und können Gesuche an die Stiftung stellen. Über die Hilfeleistungen entscheidet der Stiftungsrat abschliessend. Er arbeitet unentgeltlich.

Postkonto

PC 12-221158-3, IBAN: CH50 0900 0000 1222 1158 3
Stiftung Diakonie-Rappen, 5000 Aarau

Stiftungsrat

  • Sigwin Sprenger, Präsident, Sozialdiakon, Niederwil
  • Rahel Fritschi, Geschäftsstelle, Sozialdiakonin, Rohrbach
  • Bettina Meyer, Sozialarbeiterin, Synodale, Baden
  • Anna Schütz, Pfarrerin, Aarau
  • Rudolf Wernli, Kassier, Sozialdiakon, Aarau Rohr

So hilft der Diakonie-Rappen

Beispiel 1
Die Chancen von Herrn A., eine Arbeitsstelle zu finden, stehen schlecht, solange er nicht besser Deutsch spricht. Die Kurse sind teuer und übersteigen das Budget der Familie.
Der Diakonie-Rappen finanziert einen Sprachkurs.

Beispiel 2
Für die junge Frau B. ist regelmässiges Schwim­men als Therapie äusserst wichtig. Ihr Einkommen erlaubt aber keine Extrawünsche wie Hallenbad-Eintritte.
Der Diakonie-Rappen übernimmt die Kosten für ein Hallenbad-Abo.


Beispiel 3
Frau C. ist mit ihren Kindern vor ihrem gewalt­tätigen Ehemann ins Frauenhaus geflüchtet. Nun hat sie eine Wohnung gefunden und kann auf eigenen Beinen stehen. Sie braucht eine Starthilfe.
Der Diakonie-Rappen hilft bei der Anschaffung der notwendigsten Einrichtung.


Seit der Gründung 1996 wurden über 2'000 Gesuche um Unterstützungsbeiträge an den Diakonie-Rappen gerichtet. Bewilligt und ausbezahlt wurde ein Gesamtbetrag von über CHF 1,2 Mio. Hinter diesen eindrücklichen Zahlen stecken noch eindrücklichere Geschichten und Schicksale von in Not geratenen Einzelpersonen und Familien. Bei der Beurteilung der Gesuche wird nicht nach dem Verschulden, der Herkunft oder der Religionszugehörigkeit gefragt, sondern nach vorne geschaut und auf gute Beratung und Begleitung Wert gelegt.

Gesuchseingabe an:
Rahel Fritschi, Geschäftsstelle "Diakonie-Rappen"
Hintergasse 14, 4938 Rohrbach
[email protected]

Mehr zum Thema