Die Stiftung bezweckt auf ausschliesslich gemeinnütziger Basis die Unterstützung von Menschen in Notsituationen im Kanton Aargau zur Verbesserung ihrer Lebenssituation, soweit nicht andere Institutionen die entsprechende Hilfeleistung übernehmen. Sie wurde am 14.11.1996 von den Mitgliedern des Diakonatskapitels Ursula Bezzola, Heidi Neeser und Sigwin Sprenger gegründet.
Spenden
Spenderinnen und Spender bezahlen zum Beispiel während einer selber bestimmten Zeit von jedem verdienten Franken einen Rappen (Diakonie-Rappen) oder einen freien Betrag an die Stiftung – als Zeichen der Solidarität mit notleidenden Menschen. Weiter unterstützen die römisch-katholische und die reformierte Landeskirche sowie verschiedene Kirchgemeinden die Arbeit mit Beiträgen und Kollekten. Die Spenden kommen vollumfänglich dem Stiftungszweck zugute.
Steuerabzug
Aufgrund der vom Kantonalen Steueramt des Kantons Aargau anerkannten Gemeinnützigkeit der Stiftung Diakonie-Rappen sind Spenden bei den Steuern abzugsfähig.
Gesuche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beauftragte im Bereich der Diakonie und der Sozialen Arbeit im Kanton Aargau klären die Situationen gründlich ab und können Gesuche an die Stiftung stellen. Über die Hilfeleistungen entscheidet der Stiftungsrat abschliessend. Er arbeitet unentgeltlich.
Postkonto
PC 12-221158-3, IBAN: CH50 0900 0000 1222 1158 3
Stiftung Diakonie-Rappen, 5000 Aarau
Stiftungsrat
- Sigwin Sprenger, Präsident, Sozialdiakon, Niederwil
- Rahel Fritschi, Geschäftsstelle, Sozialdiakonin, Rohrbach
- Bettina Meyer, Sozialarbeiterin, Synodale, Baden
- Anna Schütz, Pfarrerin, Aarau
- Rudolf Wernli, Kassier, Sozialdiakon, Aarau Rohr
So hilft der Diakonie-Rappen
Beispiel 1
Die Chancen von Herrn A., eine Arbeitsstelle zu finden, stehen schlecht, solange er nicht besser Deutsch spricht. Die Kurse sind teuer und übersteigen das Budget der Familie.
Der Diakonie-Rappen finanziert einen Sprachkurs.
Beispiel 2
Für die junge Frau B. ist regelmässiges Schwimmen als Therapie äusserst wichtig. Ihr Einkommen erlaubt aber keine Extrawünsche wie Hallenbad-Eintritte.
Der Diakonie-Rappen übernimmt die Kosten für ein Hallenbad-Abo.
Beispiel 3
Frau C. ist mit ihren Kindern vor ihrem gewalttätigen Ehemann ins Frauenhaus geflüchtet. Nun hat sie eine Wohnung gefunden und kann auf eigenen Beinen stehen. Sie braucht eine Starthilfe.
Der Diakonie-Rappen hilft bei der Anschaffung der notwendigsten Einrichtung.
Seit der Gründung 1996 wurden über 2'000 Gesuche um Unterstützungsbeiträge an den Diakonie-Rappen gerichtet. Bewilligt und ausbezahlt wurde ein Gesamtbetrag von über CHF 1,2 Mio. Hinter diesen eindrücklichen Zahlen stecken noch eindrücklichere Geschichten und Schicksale von in Not geratenen Einzelpersonen und Familien. Bei der Beurteilung der Gesuche wird nicht nach dem Verschulden, der Herkunft oder der Religionszugehörigkeit gefragt, sondern nach vorne geschaut und auf gute Beratung und Begleitung Wert gelegt.
Gesuchseingabe an:
Rahel Fritschi, Geschäftsstelle "Diakonie-Rappen"
Hintergasse 14, 4938 Rohrbach
[email protected]
- Gesuchsformular (PDF)
- Prospekt Diakonie-Rappen (PDF)
- Jahresbericht 2023 (PDF)
- Jahresbericht 2022 (PDF)
- Jahresbericht 2021 (PDF)
- Jahresbericht 2020 (PDF)
- Jahresbericht 2019 (PDF)
- Jahresbericht 2018 (PDF)
- Jahresbericht 2017 (PDF)
- Jahresbericht 2016 (PDF)
- Jahresbericht 2015 (PDF)
- Jahresbericht 2014 (PDF)
- Jahresbericht 2013 (PDF)
- Jahresbericht 2012 (PDF)
- Jahresbericht 2011 (PDF)
- Jahresbericht 2010 (PDF)
- Jahresbericht 2009 (PDF)
- Jahresbericht 2008 (PDF)